Glossar

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Achsen

Instrumente der Raumordnung, die durch eine Bündelung von Verkehrs- und Versorgungssträngen (Bandinfrastruktur) und durch eine unterschiedlich dichte Folge von Siedlungskonzentrationen gekennzeichnet sind. Je nach Ausprägung der Aufgabe werden Verbindungs- und Entwicklungsachsen unterschieden. Überregionale Verbindungsachsen sind gemäß Landesentwicklungsplan 2003 landesweit bedeutende Achsen, die die räumlichen Verflechtungen der sächsischen Verdichtungsräume und Oberzentren mit den Oberzentren und Verdichtungsräumen benachbarter Bundesländer und Staaten sowie die Einbindung in europäische Netze wiedergeben. Das Netz der überregionalen Verbindungsachsen wird durch ein Netz regionaler Verbindungs- und Entwicklungsachsen ergänzt, die in den Verdichtungsräumen vorwiegend Ordnungsfunktionen, im ländlichen Raum vorwiegend Entwicklungsfunktionen erfüllen.

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Biotopverbund

Biotopverbund ist ein räumlicher Kontakt zwischen Lebensräumen, der eine funktionale Vernetzung zwischen Organismen in Form von Beziehungssystemen ermöglicht. Die zwischen gleichartigen Lebensräumen liegende Fläche muss für Organismen überwindbar sein, so dass ein Artenaustausch möglich ist.

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Bodenerosion

Weitverbreitete Sonderform der Abtragung des Bodens durch Wasser und Wind, die über den Umfang natürlicher Abtragungsprozesse hinausgeht und welche durch die Bodenbewirtschaftung begünstigt oder ausgelöst wird. Bodenerosion vermindert nicht nur die Boden fruchtbarkeit, sondern kann auch zur Vernichtung der Bodensubstanz überhaupt führen. Die Stärke der Bodenerosion hängt von einer Vielzahl von Randbedingungen und Faktoren ab, u. a. Georeliefgestaltung, Bodenstruktur, Niederschlag (Intensität, Menge, jahreszeitliche Verteilung) und Kulturpflanzendecke bzw. Art und Weise der Bodenbearbeitung.

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Braunkohlenplan

In den Regionen mit Braunkohlenplangebieten ist für Tagebaue ein Braunkohlenplan - für stillgelegte Tagebaue als Sanierungsrahmenplan - aufzustellen. Die Braunkohlenpläne enthalten insbesondere Angaben zu Grenzen des Abbaus und der Grundwasserbeeinflussung, Oberflächengestaltung, Wiedernutzbarmachung und zur Landschaftsentwicklung. Der Braunkohlenplan gilt als Teilregionalplan.

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Demographischer Wandel

Markante Änderung bezüglich der künftigen Dynamik und der inneren Zusammensetzung der Bevölkerung. Vier Einzeltrends sind dabei von Bedeutung: der langfristig wirksame Rückgang der Bevölkerung, die Alterung, die zunehmende Internationalisierung durch Zuwanderung aus dem Ausland sowie eine Individualisierung durch kleinere Haushalte. Unter raumordnerischen Gesichtspunkten ist vor allem das Nebeneinander von Räumen mit wachsenden und schrumpfenden Bevölkerungszahlen von Bedeutung.

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Eigenentwicklung

Die für den Bauflächenbedarf zu Grunde zu legende Entwicklung einer Gemeinde, die sich aus der natürlichen Bevölkerungsentwicklung und aus den Ansprüchen der örtlichen Bevölkerung an zeitgemäße Wohnverhältnisse, der ortsansässigen Gewerbebetriebe und der Dienstleistungseinrichtungen ergibt.

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Eignungsgebiete

Gebiete, die für bestimmte, raumbedeutsame Maßnahmen geeignet sind, die städtebaulich nach § 35 des Baugesetzbuchs zu beurteilen sind und an anderer Stelle im Planungsraum ausgeschlossen werden (§ 7 Absatz 4 Nummer 3 ROG). Gemäß § 2 Absatz 2 SächsLPlG darf die Ausweisung von Eignungsgebieten im vorgenannten Sinne nur in Verbindung mit der Ausweisung von Vorranggebieten zu Gunsten der betreffenden Nutzung erfolgen.

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Fachplanungen, raumwirksame

Planungen nach Fachgesetzen auf den verschiedenen Planungsebenen (Bund, Länder, Kommunen), durch die die Inanspruchnahme von Raum oder die räumliche Entwicklung oder Funktion eines Gebietes beeinflusst werden (z. B. Verkehr, technische Ver- und Entsorgung, Wirtschaftsförderung, Wohnungsbau und Stadtentwicklung, Agrar- und Umweltpolitik).

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FFH-Gebiet

Nach der EU-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (92/43/EWG) - kurz: FFH-Richtlinie - zum Schutz der natürlichen Lebensraumtypen des Anhangs I oder der Habitate der Arten des Anhangs II ausgewiesenes Gebiet.

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Freiraum

Raum außerhalb von Siedlungen. In ihm sind landschaftsbezogene Nutzungen oder ökologische Funktionen zu entwickeln.

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Gegenstromprinzip

Raumordnerisches Prinzip, nach dem sich die Entwicklung, Ordnung und Sicherung der Teilräume in die Gegebenheiten und Erfordernisse des Gesamtraumes einfügen und die Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Gesamtraumes die Gegebenheiten und Erfordernisse seiner Teilräume berücksichtigen soll.

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Gemeindefunktionen, besondere

Besondere Gemeindefunktionen sind Funktionen, die den wirtschaftlichen und sozialen Charakter einer nichtzentralörtlichen Gemeinde dominieren und in ihrer raumstrukturellen Wirkung deutlich über die eigene Gemeinde hinaus gehen oder die in Grundzentren eine deutlich herausgehobene Funktion gegenüber den anderen Aufgaben eines Grundzentrums darstellen. Als besondere Gemeindefunktion kommen insbesondere die Funktionen Bildung, Gewerbe, Fremdenverkehr, grenzübergreifende Kooperation und Verkehr in Betracht. Die Funktionen werden Gemeinden zugewiesen. Mit der Sicherung oder der Entwicklung der Gemeindefunktion in Einklang stehende Maß nahmen sind in einem nichtzentralen Ort über den Rahmen der Eigenentwicklung der Gemeinde hinaus zulässig.

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Grundsätze der Raumordnung

Allgemeine Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes in oder auf Grund von § 2 ROG als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen (§ 3 Nummer 3 ROG). Die Grundsätze der Raumordnung sind von allen öffentlichen Planungsträgern bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sowie bei behördlichen Entscheidungen oder bei der Ermessensausübung nach Maßgabe der dafür geltenden Vorschriften zu berücksichtigen (§ 4 Absatz 2 und 4 ROG).

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Grundzentrum

Zentraler Ort unterer Stufe zur Abdeckung des Grundbedarfs der Bevölkerung im Nahbereich. Grundzentren werden im Regionalplan festgelegt.

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Grünzäsur

Kleinräumiger Bereich des Freiraums zum Schutz siedlungsnaher Erholungsfunktionen und zur Verhinderung des Zusammenwachsens dicht beieinander liegender Siedlungsgebiete, insbesondere im Zuge von Achsen. Grünzäsuren sind Ziele der Raumordnung.

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Infrastruktur

Materielle Einrichtungen und personelle Ressourcen in einer Region, die die Grundlage für die Ausübung der menschlichen Grunddaseinsfunktionen (Wohnen, Arbeiten, Erholung, Verkehr, Kommunizieren usw.) bilden. Sie ermöglichen die soziale und wirtschaftliche Entwicklung des betreffenden Raumes. Konkret handelt es sich z. B. um Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen, Verkehrs- und Kommunikationsnetze, Einrichtungen des Gesundheits- und Bildungswesens usw. Es sind im Wesentlichen Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge. Durch Privatisierung öffentlicher Aufgaben werden immer mehr auch Versorgungseinrichtungen privatwirtschaftlich betrieben.

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Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept (ILEK)

Informelles Instrument zur Bündelung und Aktualisierung von vielfach vorhandenen Strategien und Initiativen im Ländlichen Raum. Ausgehend von einer demographschen Analyse wird ein daran ausgerichtetes, umsetzungsorientiertes Handlungsprogramm für alle relevanten Themenfelder entwickelt, das mit Unterstützung durch Regional- bzw. Projektmanagements umgesetzt wird.

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Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK)

Im Rahmen des Wettbewerbs Stadtumbau Ost von allen größeren ostdeutschen Kommunen erarbeitetes Städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne von § 171b BauGB. Als informelle Planungsinstrumente zielen diese Konzepte darauf ab, Maßnahmen des Stadtumbaus in eine langfristige, auf die Gesamtstadt ausgerichtete Strategie einzubinden. Damit soll zum einen eine nachhaltige Stadtentwicklung ermöglicht (stadtplanerisches Ziel) und zum anderen eine Stabilisierung des Wohnungsmarktes durch eine Reduzierung des Überangebotes an dauerhaft nicht mehr benötigtem Wohnraum erreicht werden (wohnungswirtschaftliches Ziel).

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Landesentwicklungsplan

Zusammenfassender und übergeordneter Raumordnungsplan für das gesamte Landesgebiet. Er enthält Grundsätze und Ziele der Raumordnung zur räumlichen Ordnung und Entwicklung und stellt unter Einbeziehung der raumbedeutsamen Fachplanungen eine raumordnerische Gesamtkonzeption für das Land mit Vorgaben für die Regionalplanung (Regionalplan) dar.

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Landesplanerischer Vertrag

Vertragliche Vereinbarung zur Vorbereitung und Verwirklichung von Raumordnungsplänen.

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Ländlicher Raum

Raumkategorie, die die Teile Sachsens umfasst, die eine geringe Verdichtung aufweisen. Die Wirtschaftsstruktur des ländlichen Raums ist durch industrielle und gewerbliche Einzelstandorte sowie einen gegenüber den anderen Räumen höheren Beschäftigtenanteil in der Land- und Forstwirtschaft geprägt.

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Landschaftsplan, kommunaler

Der Landschaftsplan enthält nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) eine Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft im Gemeindegebiet und stellt die örtlichen Ziele und Maßnahmen zur Verwirklichung der überörtlichen Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar.

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Landschaftsplanung

Planungsinstrument von Naturschutz und Landschaftspflege. Die Landschaftsplanung sorgt u. a. für den Schutz, die Pflege und Entwicklung der Leistungsfähigkeit von Natur und Landschaft. Sie ist wie die räumliche Gesamtplanung dreistufig angelegt (Landschaftsprogramm, Landschaftsrahmenplan, Kommunaler Landschaftsplan).

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Landschaftsprogramm

Im Landschaftsprogramm werden für den Bereich eines Landes die überörtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege unter Beachtung der Grundsätze und Ziele der Raumordnung dargestellt. Im Freistaat Sachsen wird das Landschaftsprogramm vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft als Bestandteil des Landesentwicklungsplanes aufgestellt.

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Landschaftsrahmenplan

Im Landschaftsrahmenplan werden für Teile eines Landes (Regionen) die überörtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege unter Beachtung der Grundsätze und Ziele der Raumordnung und Landesplanung dargestellt. Im Freistaat Sachsen erarbeiten die Regionalen Planungsverbände die Landschaftsrahmenpläne als Bestandteil der Regionalpläne.

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Leitbild

Mit Leitbild ist ein grobes Bild einer angestrebten Zukunft gemeint, dass das Handeln auf dieses Ziel hin koordiniert. Das Leitbild hat Orientierungsfunktion für Entscheider und Öffentlichkeit. Leitbilder werden für räumliche Planung und Politik (Leitbild von Ländern, Re gionen, Städten) seit etwa 1990 vermehrt erarbeitet.

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Metropolregion

Hochverdichtete Agglomerationsräume mit mindestens 1 Million Einwohner, die sich - gemessen an ökonomischen Kriterien wie Wettbewerbsfähigkeit, Wertschöpfung, Wirtschaftskraft und Einkommen - besonders dynamisch entwickeln und international gleichzeitig besonders herausgehoben sind.

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Mittelbereich

Verflechtungsbereich eines Mittelzentrums

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Mittelzentrum

Zentraler Ort, der zur Versorgung mit Gütern und Diensten des gehobenen Bedarfs der Privathaushalte über den Bereich der Gemeinde selbst hinaus im Mittelbereich dient. Die Mittelzentren werden im Landesentwicklungsplan festgelegt.

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Nachhaltige Raumentwicklung

Oberste Leitvorstellung der Raumordnung gemäß § 1 Absatz 1 ROG. Nachhaltige Raumentwicklung bringt die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang und führt zu einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung des Raumes.

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Nahbereich

Verflechtungsbereich eines Grundzentrums

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Natura 2000

Kohärentes Netz besonderer Schutzgebiete zur Erhaltung bedeutsamer Lebensräume sowie Tier- und Pflanzenarten in der Europäischen Union. Dieses Schutzgebietsnetz wird gebildet aus Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie 92/43/EWG) und Europäischen Vogelschutzgebieten nach der Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG). Es dient der Sicherung des europäischen Naturerbes.

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Oberbereich

Verflechtungsbereich eines Oberzentrums

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Oberzentraler Städteverbund Bautzen - Görlitz - Hoyerswerda

Im Landesentwicklungsplan Sachsen ausgewiesenes Oberzentrum für die Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien. Für die Entwicklung des Oberzentralen Städteverbundes Bautzen - Görlitz - Hoyerswerda existiert ein von den drei Städten bestätigtes Regionales Entwicklungskonzept.

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Oberzentrum

Zentraler Ort, der zur Deckung des spezialisierten höheren Bedarfs der Privathaushalte an Gütern und Dienstleistungen über den eigenen Ort hinaus für den Oberbereich dient. Die Oberzentren werden im Landesentwicklungsplan festgelegt.

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Ökologisches Verbundsystem

Das ökologische Verbundsystem im Sinne dieses Planes ist ein durch Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Arten- und Biotopschutz, weitere Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zur Sicherung bestimmter Funktionen und Nutzungen im Freiraum sowie naturnahe Flussabschnitte, regionale Grünzüge und Grünzäsuren gesichertes, funktional zusammenhängendes Netz von ökologisch sowie kulturlandschaftlich bedeutsamen Freiräumen (ökologisch wirksamer Freiraumverbund).

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Paneuropäischer Verkehrskorridor

Auf den gesamteuropäischen Konferenzen der Verkehrsminister in Kreta 1994 und in Helsinki 1997 festgelegter, zu den zehn wichtigsten zwischen den damaligen EU-Staaten (EU-15) und den mittel- und osteuropäischen Ländern gehörender Verkehrsweg. Die Korridore sind als Bänder mit einer Breite von 100 bis zu 200 km zu verstehen und durch ihren multimodalen Charakter gekennzeichnet.

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Primärintegration

Gemäß § 7 Absatz 3 Nummer 1 ROG ist die Möglichkeit eröffnet, dass die Raumordnungspläne auch die Funktion von Landschaftsprogrammen und Landschaftsrahmenplänen übernehmen können. Primärintegration bedeutet, dass Landschaftsprogramm und Landschaftsrahmenplan als Teil der entsprechenden Raumordnungspläne behandelt werden. Im Freistaat Sachsen übernimmt der Landesentwicklungsplan zugleich die Funktion des Landschaftsprogramms und die Regionalpläne übernehmen zugleich die Funktion der Landschaftsrahmenpläne nach § 5 SächsNatSchG.

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Räume mit besonderem landesplanerischen Handlungsbedarf

Räume, in denen auf Grund ihrer Lage im Raum, ihrer großflächigen bergbaubedingten Inanspruchnahme oder besonderer Umweltbelastungen die Lebensbedingungen oder die Entwicklungsvoraussetzungen in ihrer Gesamtheit im Verhältnis zum Landesdurchschnitt zurückgeblieben sind oder in denen ein solches Zurückbleiben zu befürchten ist. Dazu gehören insbesondere

  • die grenznahen Gebiete (Kreise) an der Staatsgrenze zur Republik Polen und zur Tschechischen Republik und
  • die Bergbaufolgelandschaften des Braunkohlenbergbaus, des Steinkohlenbergbaus, des Erzbergbaus, des Uranbergbaus.
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Raumkategorien

Räume, die eine weitgehend einheitliche Struktur aufweisen und deshalb hinsichtlich ihrer angestrebten Entwicklung einheitlich zu behandeln sind. Im Freistaat Sachsen werden folgende Raumkategorien unterschieden: Verdichtungsraum, verdichteter Bereich im ländlichen Raum und ländlicher Raum.

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Raumordnungsplan

Oberbegriff für Landesentwicklungsplan und Regionalpläne.

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Regionaler Grünzug

Siedlungsnaher, zusammenhängender Bereich des Freiraums mit unterschiedlichen ökologischen Funktionen oder naturnahen Erholungsmöglichkeiten, die von Bebauung im Sinne einer Besiedlung oder anderen funktionswidrigen Nutzungen freizuhalten sind. Regionale Grünzüge sind Ziele der Raumordnung.

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Regionales Entwicklungskonzept (REK)

Kommunale Grenzen überschreitendes informelles Konzept für ein koordiniertes Handeln zur Entwicklung eines Kooperationsraumes, insbesondere für die Anpassungsaktivitäten an die Erfordernisse des demographischen Wandels (gesetzliche Grundlage: § 13 ROG und § 19 Absatz 1 SächsLPlG).

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Regionalplan

Regionaler Raumordnungsplan. Er formt den Landesentwicklungsplan räumlich und sachlich aus und enthält Grundsätze und Ziele der Raumordnung zur räumlichen Ordnung und Entwicklung für eine Planungsregion. Er ist das wesentliche Verbindungsgelenk zwischen den überörtlichen Entwicklungsvorstellungen des Landes und konkreten Festlegungen der Raumnutzung auf der örtlichen Ebene (Bauleitplanung).

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Sachsendreieck

Die Europäische Metropolregion „Sachsendreieck“ ist eine räumliche Verflechtung der Oberzentren Dresden, Leipzig/Halle, Chemnitz/Zwickau, die auf Grund ihrer Größe, Lage, Funktion und Komplexität ihrer Ausstattung einen Schwerpunkt des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens mit einem räumlichen Wirkungsbereich über Sachsen hinaus in Europa bildet.

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Sanierungsrahmenplan

siehe unter Braunkohlenplan

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Strategische Umweltprüfung

Auf Grund der EU-Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (2001/42/EG) bei der Aufstellung und Fortschreibung auch von Raumordnungsplänen obligatorisch durchzuführende Prüfung über erhebliche Umweltaus wirkungen, welche sich in der Folge der Ausweisungen des Planes ergeben können. Die Einführung in das bundesdeutsche Raumordnungsrecht erfolgte mit dem EAG Bau 2004.

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Tragfähigkeit

Auslastung von Infrastruktureinrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge. Sie ist gegeben, wenn die zum wirtschaftlichen Betrieb der Einrichtungen notwendigen Nachfragepotenziale vorhanden sind. Regionen, in denen gering verdichtete Siedlungsstrukturen und Nachfragerückgänge durch den demographischen Wandel aufeinandertreffen, sind von Tragfähigkeitsproblemen bedroht. Gewisse Infrastruktureinrichtungen, wie etwa ein Krankenhaus oder eine Berufsschule, lassen sich bei geringerer Auslastung nicht in beliebig kleine Einheiten (Mindestgröße) aufteilen. Hier sind flexible und mobile Versorgungskonzepte gefragt.

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Verbund von Zentralen Orten

In einem Raumordnungsplan festgelegter Verbund von mehreren Gemeinden zur gemeinsamen Ausübung der Funktion eines Zentralen Ortes.

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Verdichteter Bereich im ländlichen Raum

Raumkategorie, die die Teile des ländlichen Raumes umfasst, die auf Grund ihrer historisch bedingten gewerblichen und industriellen Entwicklung bzw. der späteren extensiven Erweiterung der Industrie trotz fehlender großstädtischer Ballungskerne einen hohen Verdichtungsgrad aufweisen.

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Verdichtungsraum

Raumkategorie, die die großflächigen Gebiete um die Oberzentren des „Sachsendreiecks“ mit einer hohen Konzentration von Bevölkerung, Wohn- und Arbeitsstätten, Trassen, Anlagen und Einrichtungen der technischen und sozialen Infrastruktur sowie einer hohen inneren Verflechtung umfasst.

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Verflechtungsbereich

Bereich, dessen Bevölkerung vorwiegend von dem zugehörigen Zentralen Ort mit versorgt wird (Handels-, Dienstleistungs-, Infrastruktur). Der Versorgungsaufgabe entsprechend wird unterschieden zwischen Oberbereich, Mittelbereich und Nahbereich.

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Versorgungs- und Siedlungskern

Der Ortsteil einer Gemeinde, der auf Grund seiner bereits vorhandenen Funktionen und entsprechender Entwicklungsmöglichkeiten, seiner Erreichbarkeit (bei Zentralen Orten für die Bevölkerung im Verflechtungsbereich) und seiner Verkehrsanbindung durch den ÖPNV die Voraussetzung für die Versorgung der Bevölkerung (bei Zentralen Orten für die Bevölkerung im Verflechtungsbereich) in zumutbarer Entfernung zu den Wohnstandorten bietet.

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Verträglichkeitsprüfung nach der FFH-Richtlinie

Auf Grund der EU-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (92/43/EWG) - kurz: FFH-Richtlinie - bei der Aufstellung und Fortschreibung auch von Raumordnungsplänen obligatorisch durchzuführende Prüfung hin sichtlich einer möglichen erheblichen Beeinträchtigung von Lebensraumtypen des Anhangs I und Habitaten der Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie sowie von Vogelschutzgebieten, die nach der EU-Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (79/409/EWG) - kurz: Vogelschutzrichtlinie - ausgewiesen werden, welche sich in der Folge der Ausweisungen des Plans ergeben kann. Die raumordnungsrechtlich relevanten Auswirkungen der FFH-Richtlinie wurden bundesrechtlich mit § 7 Absatz 7 ROG sowie landesrechtlich mit § 6 Absatz 3 SächsLPlG umgesetzt.

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Vogelschutzgebiet

(engl.: Special Protected Area, SPA). Nach der EU-Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (79/409/EWG) - kurz Vogelschutzrichtlinie - als Schutzgebiet für Vogelarten des Anhangs I ausgewiesenes Gebiet.

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Vorbehaltsgebiete

Gebiete, in denen bestimmten, raumbedeutsamen Funktionen oder Nutzungen bei der Abwägung mit konkurrierenden Nutzungen besonderes Gewicht beigemessen werden soll (§ 7 Absatz 4 Nummer 2 ROG). Sie sind Grundsätze der Raumordnung.

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Vorranggebiete

Gebiete, die für bestimmte, raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen vorgesehen sind und andere raumbedeutsame Nutzungen ausschließen, soweit diese mit den vorrangigen Funktionen, Nutzungen oder Zielen der Raumordnung nicht vereinbar sind (§ 7 Absatz 4 Nummer 1 ROG). Sie sind Ziele der Raumordnung.

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Wirkungsbereich

Über den eigentlichen Verflechtungsbereich im Sinne der Versorgung hinausgehender Bereich, in dem i. d. R. höherrangige Zentrale Orte auf Grund ihrer räumlichen Ausstrahlung vorrangig Entwicklungsaufgaben wahrnehmen sollen (z. B. Ausbau der Arbeitsplatz zentralität).

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Zentrale Orte

Gemeinden, die auf Grund ihrer Einwohnerzahl und der Größe ihres Verflechtungsbereiches, ihrer Lage im Raum, ihrer Funktion und der Komplexität ihrer Ausstattung Schwerpunkte des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens im Freistaat Sachsen bilden. Sie übernehmen entsprechend ihrer Funktion und Einstufung im zentralörtlichen System Aufgaben für die Gemeinden ihres jeweiligen über gemeindlichen Verflechtungs- bzw. Wirkungsbereiches. Im Landesentwicklungsplan 2003 werden Ober- und Mittelzentren und in den Regionalplänen die Grundzentren ausgewiesen.

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Ziele der Raumordnung

Verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren, vom Träger der Landes- oder Regionalplanung abschließend abgewogenen textlichen oder zeichnerischen Festlegungen in Raumordnungsplänen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums (§ 3 Nummer 2 ROG). Die Ziele der Raumordnung sind von öffentlichen Stellen bei ihren raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten (§ 4 Absatz 1 ROG). Zudem besteht eine Anpassungsp icht der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung (§ 1 Absatz 4 BauGB).