Der Entwurf der Fortschreibung des Braunkohlenplanes Tagebau Nochten wurde am 4. Oktober 2011 von der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien gebilligt und zur öffentlichen Anhörung frei gegeben.
Der Entwurf des Raumordnungsplans mit der Begründung (einschließlich Umweltbericht) ist gemäß § 10 Abs. 1 Raumordnungsgesetzes (ROG) vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I, S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I, S. 2585, 2617) i.V.m. § 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz – SächsLPlG) vom 11. Juni 2010 (SächsGVBl. S. 174) und dem Beschluss 623 der Verbandsversammlung vom 1. April 2011 und dem Beschluss 641 der Verbandsversammlung vom 4. Oktober 2011 öffentlich auszulegen und in das Internet einzustellen. Es wird darauf hingewiesen, dass nur die ausgelegte gedruckte Fassung verbindlich ist.
Stellungnahmen, die auf dem Postweg (Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien, Käthe-Kollwitz-Straße 17, Haus 3, 02625 Bautzen) oder an die E-Mail-Adresse des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien (info@rpv-oberlausitz-niederschlesien.de) übersandt werden, können nur berücksichtigt werden, wenn sie den Vor- und Nachnamen sowie die Adresse des Verfassers enthalten. Bei den Stellungnahmen ist kenntlich zu machen, worauf sich die Stellungnahme bezieht (Braunkohlenplanentwurf, Umweltbericht). Es wird darauf hingewiesen, dass der Regionale Planungsverband jedoch keinen Zugang für elektronisch signierte oder verschlüsselte elektronische Dokumente eröffnet hat.
Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen endet am 20. Januar 2012.
Die öffentliche Bekanntmachung zur Auslegung finden Sie hier.
Folgende Dokumente stehen zum Download bereit (bitte auf die entsprechenden Grafiken klicken, um den Download zu starten; auf Grund der Dateigrößen kann es zu längeren Ladezeiten kommen):
Herr Dr. Koch
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