Energiepolitische und landesplanerische Vorgaben

Die Fortschreibung beruht auf den im Energieprogramm Sachsen (2004) verankerten energiepolitischen Vorstellungen des Freistaats. Darin werden die Ziele einer bedarfsgerechten, langfristig sicheren, umweltgerechten und günstigen Bereitstellung von Energie verfolgt, um den Wirtschafts- und Lebensstandort Sachsen zu stärken. Die heimische Braunkohle ist in diesem Zusammenhang ein wichtiger Energierohstoff. Damit fügt sich die sächsische Energiepolitik nahtlos in die entsprechenden Zielsetzungen der Bundesrepublik Deutschland ein, welche aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit einen ausgewogenen Mix von Energieträgern zum Gegenstand haben, zu dem insbesondere auch die wirtschaftsstrukturell bedeutsame Braunkohle mit einem bundesweiten Anteil von ca. 25 % an der Energieerzeugung gehört. Im Hinblick auf die Umweltverträglichkeit werden schon seit einiger Zeit auf Bundes- und Landesebene in Zusammenarbeit mit den Kraftwerksbetreibern große Anstrengungen zur Forschung und Entwicklung einer höheren Energieeffizienz und CO2-Abscheidung unternommen. Dies entspricht auch den Umweltzielen der Europäischen Union.

Ihrer Bedeutung entsprechend werden die Braunkohlenvorkommen des Tagebaus Nochten im Landesentwicklungsplan (LEP 2003) als „landesweit bedeutsame Braunkohlenlagerstätte“ bezeichnet und sind vor anderen Nutzungen vorrangig zu sichern. Auf diese Weise soll die Grundlage für eine Verstromung der Braunkohle bis zum Jahr 2040 und darüber hinaus geschaffen werden. Der LEP 2003 verbindet diese Ziele mit der Forderung, dass die Abbauflächen Zug um Zug mit dem Abbaufortschritt einer nachhaltigen Folgenutzung zugeführt werden sollen.