Die Braunkohlenplanung unterliegt Rahmenbedingungen, welche bei der planerischen Konzeption eine große Rolle spielen. So verlangen die erheblichen Auswirkungen des Abbaus auf Mensch und Umwelt die entsprechenden Festsetzungen sachlicher, räumlicher und zeitlicher Art. Auf Grund des langen Planungshorizonts bis etwa 2080 gewinnen langfristige Prozesse wie der demographische Wandel einen besonderen Stellenwert. Dabei gilt es, Nutzungsoptionen für die Zukunft offen zu halten, um sich einer geänderten Bedarfssituation anpassen zu können. Dafür eigenen sich v. a. Vorbehaltsausweisungen für Gebiete und Trassen, welche als Grundsätze der Raumordnung sachlich und räumlich disponibel sind. Gleichzeitig müssen die Anforderungen konkreter Nutzungen bereits in der Planung berücksichtigt werden, was etwa die Beschaffenheit des Untergrunds im Hinblick auf die Bebaubarkeit bestimmter Bereiche oder die anzustrebende Bodenqualität für land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen anbelangt. Hierfür sind Vorrangausweisungen mit Zielcharakter und Bindungswirkung vorgesehen, die von entgegenstehenden Nutzungen freizuhalten sind.
Herr Dr. Koch
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