Planinhalte

Der mit dem Braunkohlenplan von 1994 verbindliche Abbau soll unverändert als Abbaugebiet 1 weitergeführt werden. Der bislang als Vorranggebiet Braunkohlengewinnung gesicherte Teile der Lagerstätte wird durch die Ausweisung einer Abbaugrenze und Sicherheitslinie zum Abbaugebiet 2 ausgeformt. Damit einher geht eine nach Nordwesten vergrößerte und in Überlagerung mit dem Abbaugebiet 1 zeitlich verlängerte Grundwasserbeeinflussung, welche nach Maßgabe des Braunkohlenplans zeitlich und räumlich zu begrenzen (z. B. durch eine Dichtwand) oder durch geeignete Maßnahmen an den betroffenen Schutzobjekte auszugleichen ist.

Die bisherigen Vorstellungen des Regionalen Planungsverbandes sehen für den Tagebau Nochten eine vielgestaltige Bergbaufolgelandschaft mit einem 30 km² großen See – dem größte einzelnen Bergbausee in der Oberlausitz –, mit landschaftsbezogenen Frei- und Erholungsflächen, Wald und landwirtschaftlichen Ersatzflächen, evtl. für nachwachsende Rohstoffe, vor, die angemessen von Straßen und Wegen erschlossen werden sollen. Im Zuge der Verkippung entstehende zusätzliche Landflächen sollen zugunsten der Waldmehrung genutzt werden. Ferner wurden im Rahmen des "Entwicklungskonzepts für die Gemeinden Trebendorf (Trjebin), Schleife (Slepo) und Groß Düben (Dźěwin) unter den Bedingungen des langfristigen Braunkohlenbergbaues" alternative Ersatzwohngebiete und -gewerbeflächen für rund 1.500 Bürgerinnen und Bürger aus den betroffenen Ortsteilen Klein Trebendorf und Mühlrose (Trebendorf) sowie Schleife südlich der Bahn, Rohne und Mulkwitz (Schleife) gefunden und damit eine Voraussetzung für die Erhaltung und Stärkung der Gemeinden Schleife (Slepo), Trebendorf (Trjebin) und Groß Düben (Dźěwin) geschaffen. Hierzu sind mehrere Standortangebote vorgesehen, die für eine geschlossene Umsiedlung geeignet sind und im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung bedarfsgerecht in Anspruch genommen werden sollen. Dabei geht es darum, an den bisherigen, ortstypischen Siedlungsstrukturen anzusetzen und diese im Hinblick auf eine gute Lage- und Umfeldqualität sowie effiziente infrastrukturelle Versorgung zu optimieren und sich so auf die demographischen Veränderungen (Abnahme der Nutzer, steigende Kosten) einzustellen. Für die Kommunen eröffnen sich Gestaltungsspielräume zur Weiterentwicklung der Siedlungsstrukturen und sorbischen Kultur, wie sie nicht zuletzt mit der entsprechenden Gemeindefunktion von Schleife im Regionalplan beabsichtigt ist. Flankierende Maßnahmen zur Aufwertung der öffentlichen Einrichtungen und Anlagen (Aus- und Neubau von Schulen, Kindergarten, Sportstätten, Kultureinrichtungen oder von Radwegen) wurden bereits im Vorfeld des voranschreitenden Bergbaus auf der Grundlage des Entwicklungskonzeptes für das gesamte Kirchspiel Schleife eingeleitet.

Darüber hinaus kann die rückwärtige Bergbaufolgelandschaft der aktuellen bzw. künftigen Entwicklung angepasst werden. So ist vorgesehen, das bestehende Gipsdepot (Landschaftsbauwerk Spreeyer Höhe) zu erweitern. Ferner wurde eine naturschutzrelevante Prozessschutzfläche als Vorranggebiet Arten- und Biotopschutz gesichert, und der Findlingspark soll als Vorranggebiet Landschaftsbild/Landschaftserleben ausgewiesen werden. Das Vorranggebiet Bundeswehrersatzfläche wird an die geänderte Restlochkonfiguration angepasst und nach Nordwesten verschoben. Schließlich eröffnet die Fortschreibung die Möglichkeit, eine ortsferne Trasse für eine großräumige Verbindung zwischen Weißwasser und Hoyerswerda aufzunehmen, die gleichzeitig der Anbindung des stadtnahen Vorranggebiets Erholung von Weißwasser dient. Die Ausgestaltung des Hermannsdorfer Sees als zentrales Naturschutzgewässer entspricht der in diesem Bereich festgelegten Nutzung Vorranggebiet Natur und Landschaft, welche künftig Arten- und Biotopschutz heißen soll.