Das Braunkohlenplanverfahren gestaltet sich analog zur Aufstellung von Regionalplänen (§ 6 SächsLPlG), weist jedoch bezüglich der Umsiedlung und der insgesamt höheren Betroffenheit einige Besonderheiten auf. Mit dem Aufstellungsbeschluss ist das Planungsverfahren eröffnet. Demnach obliegt es zunächst dem Regionalen Planungsverband, einen Vorentwurf zu erstellen. Dieser schließt eine Beteiligung öffentlicher Stellen, d. h. von Land, Kommunen und Behörden ein. Zusammen mit einem Umweltbericht, in welchem die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt, beschrieben und bewertet werden, und dem raumplanerischen Nachweis der sozialen Verträglichkeit für die umzusiedelnden Bürger entsteht daraus ein Entwurf, der anschließend einer umfangreichen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung unterzogen wird. Danach ist entsprechend dem derzeit gültigen Landesplanungsgesetz eine fakultative Erörterung bezüglich der geäußerten Einwände und Anregungen vorgesehen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gibt insbesondere den betroffenen und interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, ihre Meinungen und Belange zu äußern. Im Mittelpunkt des Planverfahrens steht die Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange. Sofern sich hier wesentliche Veränderungen ergeben, wird der Entwurf nachgebessert. Wenn der Entwurf abgeschlossen ist, kann im Anschluss daran der Satzungsbeschluss durch den Regionalen Planungsverband gefasst werden. Nach der Genehmigung des fortgeschriebenen Plans wird dieser mit der Bekanntmachung rechtsverbindlich, so dass bei planmäßigem Verlauf das gesamte Verfahren bis 2013 beendet werden kann.
Es verbleibt bis zum Aufschluss der Kohlevorräte noch ausreichend Zeit für eine geordnete Umsiedlung. Die Absicht des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien für die Plandurchführung ist eine möglichst kurze Verfahrenszeit, um zügig Klarheit für die betroffenen Bürger und für die kommunalen Vorsorgemaßnahmen in den neuen Siedlungsbereichen im Kirchspiel Schleife zu erhalten.
Der Abbau würde, die Verbindlichkeit der Fortschreibung vorausgesetzt, im Jahr 2018 südlich von Mühlrose in das Vorranggebiet schwenken und nach 2020 den Bereich von Klein Trebendorf erreichen. Bei einem planmäßigen Abbaufortschritt könnten bis 2035 die Landflächen wiederhergestellt werden, wobei die Rekultivierung der jeweils seit längerem geschütteten Flächen im rückwärtigen Bereich schon vorher erfolgt. Nach dem gegenwärtigen Planungsstand kann im Zeitraum 2075 bis 2085 mit dem Abschluss der Flutung des Tagebaurestsees gerechnet werden, was allerdings von der tatsächlichen Verfügbarkeit von Flutungswasser abhängt.
Herr Dr. Koch
Telefon: +49 (0) 3591 273 244
Telefax: +49 (0) 3591 273 282