
Aufstellungsbeschluss am 24.10.2007
Freigabe des Vorentwurfs durch die Verbandsversammlung zur Beteiligung nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG am 12.06.2008
Freigabe des geänderten Vorentwurfs durch die Verbandsversammlung zur Beteiligung nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG am 16.12.2009
Abwägung der im Beteiligungsverfahren nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG vorgebrachten Hinweise und Anregungen durch die Verbandsversammlung am 12.11.2010
Freigabe des Entwurfs durch die Verbandsversammlung zur Beteiligung nach § 10 Abs. 1 ROG i. V. m. § 6 Abs. 2 SächsLPlG am 04.10.2011
aktuell: Beteiligungsverfahren gemäß § 10 Abs. 1 ROG i.V.m. § 6 Abs. 2 SächsLPlG (Unterlagen zur Auslegung)
Die Verbandsversammlung hat am 24. Oktober 2007 beschlossen, den Braunkohlenplan Tagebau Nochten fortzuschreiben. Anlass ist die vom Bergbauunternehmen Vattenfall Europe Mining AG angestrebte Inanspruchnahme des im Braunkohlenplan von 1994 als Vorranggebiet für die Braunkohlegewinnung ausgewiesenen Bereichs durch den voranschreitenden Bergbau. Vattenfall Europe Mining hat am 11. Dezember 2006 die entsprechende Absicht gegenüber dem Regionalen Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien bekundet.
In Folge neuer Erkenntnisse und Erfordernisse, welche sich aus der ersten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (August bis Oktober 2008) ergeben hatten, wurde ein neuer Vorentwurf erstellt und am 16. Dezember 2009 von der Verbandsversammlung beschlossen. Dieser Vorentwurf umfasst nunmehr den gesamten Tagebau und trägt damit der engen Verflechtungen zwischen dem laufenden und dem geplanten Abbau im bisherigen Vorranggebiet Rechnung.
Mit der Fortschreibung des Braunkohlenplans Tagebau Nochten wird der raumplanerische Rahmen für die bergrechtliche Betriebsplanung und die Gemeindeentwicklung abgesteckt, um über den verbindlichen Abbau hinaus den durch das Vorranggebiet gesicherten Teil der Lagerstätte auszukohlen und im Plangebiet insgesamt die verschiedenen Raumnutzungen zu ordnen. Dies bringt Klarheit und Rechtssicherheit für Bergbautreibende, Bürger, Unternehmen und Kommunen.
Als Folge des Abbaus wird eine neue Kultur-, Natur- und Erholungslandschaft geschaffen, die sich an den bestehenden Strukturen orientiert und in anderen Bereichen des Tagebaus (z. B. Findlingspark Nochten, Hermannsdorfer See) bereits abzeichnet. Insofern enthält der Braunkohlenplan nicht nur Vorgaben für den Bergbau und die Folgelandschaft, sondern eröffnet eine langfristige Perspektive für die Region insgesamt und ihre Siedlungs-, Landschafts-, Wirtschafts- und Infrastrukturentwicklung.
Herr Dr. Koch
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