Verfahrensstand

Aufstellungsbeschluss am 24.10.2007

Freigabe des Vorentwurfs durch die Verbandsversammlung zur Beteiligung nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG am 12.06.2008

Freigabe des geänderten Vorentwurfs durch die Verbandsversammlung zur Beteiligung nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG am 16.12.2009

Abwägung der im Beteiligungsverfahren nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG vorgebrachten Hinweise und Anregungen durch die Verbandsversammlung am 12.11.2010

Freigabe des Entwurfs durch die Verbandsversammlung zur Beteiligung nach § 10 Abs. 1 ROG i. V. m. § 6 Abs. 2 SächsLPlG am 04.10.2011

aktuell: Beteiligungsverfahren gemäß § 10 Abs. 1 ROG i.V.m. § 6 Abs. 2 SächsLPlG (Unterlagen zur Auslegung)

Plangebiet

Darstellung der verkleinerten Karte

Karte zur Festlegung des Plangebietes "Teilfortschreibung Braunkohlenplan Tagebau Nochten" (Stand vom 24. Oktober 2007)

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Darstellung der verkleinerten Karte

Karte zur Festlegung des Plangebietes "Fortschreibung Braunkohlenplan Tagebau Nochten" (Stand vom 16. Dezember 2009)

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Anlass der Fortschreibung

Die Verbandsversammlung hat am 24. Oktober 2007 beschlossen, den Braunkohlenplan Tagebau Nochten fortzuschreiben. Anlass ist die vom Bergbauunternehmen Vattenfall Europe Mining AG angestrebte Inanspruchnahme des im Braunkohlenplan von 1994 als Vorranggebiet für die Braunkohlegewinnung ausgewiesenen Bereichs durch den voranschreitenden Bergbau. Vattenfall Europe Mining hat am 11. Dezember 2006 die entsprechende Absicht gegenüber dem Regionalen Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien bekundet.

In Folge neuer Erkenntnisse und Erfordernisse, welche sich aus der ersten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (August bis Oktober 2008) ergeben hatten, wurde ein neuer Vorentwurf erstellt und am 16. Dezember 2009 von der Verbandsversammlung beschlossen. Dieser Vorentwurf umfasst nunmehr den gesamten Tagebau und trägt damit der engen Verflechtungen zwischen dem laufenden und dem geplanten Abbau im bisherigen Vorranggebiet Rechnung.

Zusammenfassung

Mit der Fortschreibung des Braunkohlenplans Tagebau Nochten wird der raumplanerische Rahmen für die bergrechtliche Betriebsplanung und die Gemeindeentwicklung abgesteckt, um über den verbindlichen Abbau hinaus den durch das Vorranggebiet gesicherten Teil der Lagerstätte auszukohlen und im Plangebiet insgesamt die verschiedenen Raumnutzungen zu ordnen. Dies bringt Klarheit und Rechtssicherheit für Bergbautreibende, Bürger, Unternehmen und Kommunen.

Als Folge des Abbaus wird eine neue Kultur-, Natur- und Erholungslandschaft geschaffen, die sich an den bestehenden Strukturen orientiert und in anderen Bereichen des Tagebaus (z. B. Findlingspark Nochten, Hermannsdorfer See) bereits abzeichnet. Insofern enthält der Braunkohlenplan nicht nur Vorgaben für den Bergbau und die Folgelandschaft, sondern eröffnet eine langfristige Perspektive für die Region insgesamt und ihre Siedlungs-, Landschafts-, Wirtschafts- und Infrastrukturentwicklung.