Der Entwurf des Braunkohlenplanes Tagebau Welzow-Süd, Weiterführung in den räumlichen Teilabschnitt II und Änderung im räumlichen Teilabschnitt I (sächsischer Teil) wurde am 28. Juli 2011 von der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien gebilligt und zur öffentlichen Anhörung frei gegeben.
Der Entwurf des Raumordnungsplans mit der Begründung (einschließlich Umweltbericht) ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 4 und § 6 Absatz 2 Satz 1 SächsLPlG i. V. m. dem Beschluss 623 der Verbandsversammlung vom 1. April 2011 und dem Beschluss 637 der Verbandsversammlung vom 28. Juli 2011 öffentlich auszulegen und in das Internet einzustellen.
Es wird gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 3 SächsLPlG (a. F.) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur die ausgelegte gedruckte Fassung verbindlich ist.
Anregungen, die auf dem Postweg oder an die E-Mail-Adresse des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien (info(at)rpv-oberlausitz-niederschlesien.de) übersandt werden, können nur berücksichtigt werden, wenn sie den Vor- und Nachnamen sowie die Adresse des Verfassers enthalten. Bei den Stellungnahmen ist kenntlich zu machen, worauf sich die Stellungnahme bezieht (Braunkohlenplanentwurf, Umweltbericht). Es wird darauf hingewiesen, dass der Regionale Planungsverband jedoch keinen Zugang für elektronisch signierte oder verschlüsselte elektronische Dokumente eröffnet hat.
Die öffentliche Bekanntmachung zur Auslegung finden Sie hier.
Da es sich bei dem Tagebau Welzow-Süd, räumlicher Teilabschnitt II um ein länderübergreifendes Vorhaben handelt, wird parallel durch die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg ein Braunkohlenplan für den brandenburgischen Teil erarbeitet. Um die Nachvollziehbarkeit der gesamträumlichen Planung zu gewährleisten, wird dieser Braunkohlenplanentwurf nachrichtlich zum Download mit bereitgestellt.
Folgende Dokumente stehen zum Download bereit (bitte auf die entsprechenden Grafiken klicken, um den Download zu starten):
Planfassung
Entwurf zur Beteiligung nach § 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz – SächsLPlG) vom 14. Dezember 2001 (SächsGVBl. S. 716), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 101, 111)
[PDF • 4,45 MB]
Planfassung
Entwurf zur Beteiligung nach § 18 Abs. 2 in Verbindung mit § 2a Abs. 7 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG) des Landes Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2002 (GVBl. I/03 [Nr. 01], S. 2), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2006 (GVBl. I/06 [Nr. 08], S. 96)
[PDF • 0,22 MB]
Frau Panitz
Telefon: +49 (0) 3591 273 254
Telefax: +49 (0) 3591 273 282