Pressemitteilung

Auslegung der Teilfortschreibung des Regionalplanes - Die Öffentlichkeit kann sich aktiv mit der Konzeption der Windkraftnutzung in der Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien auseinandersetzen

Montag, 30. Juni 2003


Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien hat am 5. Juni 2003 beschlossen, eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplanes für das Kapitel II.4.4.7 "Bereiche zur Sicherung der Nutzung der Windenergie unter Anwendung des Planungsvorbehaltes" durchzuführen. Damit wird den Bürgern in der Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien die Gelegenheit gegeben, sich zu dem Konzept und zu den Ausweisungen zu äußern sowie Anregungen vorzubringen.

Mit dem neuen Sächsischen Landesplanungsgesetz wird die Möglichkeit eröffnet, die Öffentlichkeit mehr als bisher im Rahmen der Aufstellung und Fortschreibung von Raumordnungsplänen einzubeziehen. Dies dient insbesondere der Erhöhung der Transparenz der Raumplanung und stellt eine Angleichung an vergleichbare Regelungen zur Bauleitplanung und zu Planfeststellungsverfahren dar.

Der Planentwurf liegt ab dem 4. Juli 2003 für die Dauer eines Monats im Regierungspräsidium Dresden, in den Landratsämtern der Landkreise Bautzen, Kamenz, Löbau-Zittau sowie des Niederschlesischen Oberlausitzkreises, in den Kreisfreien Städten Hoyerswerda und Görlitz sowie in der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien zur kostenlosen Einsichtnahme während der Sprechzeiten aus. Entsprechende Hinweise und Anregungen können bis zum 8. September 2003 bei den o. g. Behörden vorgebracht werden.

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