Am 6. November 2001 wurde durch den Staatsminister des Innern Herrn Klaus Hardrath der Regionalplan für die Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien mit Auflagen genehmigt.
Damit liegt im Freistaat Sachsen auch für die ostsächsische Planungsregion ein anwendbarer Raumordnungsplan vor.
Der Regionalplan stellt den verbindlichen Rahmen für die zukünftige räumliche Entwicklung der Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien dar. Es sind beispielsweise schutzwürdige Bereiche für Rohstoffgewinnung, Wasserwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft festgelegt. Der Regionalplan enthält darüber hinaus ein Konzept zur Windkraftnutzung in Ostsachsen. Er ist auf einen Gültigkeitszeitraum von 10 Jahren ausgerichtet. Bei zwingenden Erfordernissen erfolgt eine Neubearbeitung. Der Plan ist so angelegt, daß zukunftsweisende Entwicklungen bei sinnvoller Lösung von Raumnutzungskonflikten weitgehend konfliktfrei und zügig verwirklicht werden können. Die Festlegungen des Regionalplanes bieten für neue, heute noch nicht vorhersehbare, Entwicklungen gute Realisierungschancen.
<- Zurück zu: PressemitteilungenHerr Landrat Bernd Lange
Telefon: +49 (0) 3581 663 9001
Telefax: +49 (0) 3581 663 79000
E-Mail: landrat(at)kreis-gr.de
Herr Dr. Peter Heinrich
Telefon: +49 (0) 3591 273 240
Telefax: +49 (0) 3591 273 282
E-Mail: peter.heinrich(at)rpv-oberlausitz-niederschlesien.de