Am 6. Juli 2010 ist das neue Sächsische Landesplanungsgesetz, welches am 19. Mai 2010 im Sächsischen Landtag beschlossen wurde, in Kraft getreten. Mit der Neufassung wurde vor allem auf die Änderungen anderer Vorschriften, wie z. B. das neue Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG), reagiert und es treten damit im neuen Landesplanungsgesetz die Regelungen außer Kraft, die im Raumordnungsgesetz in ausreichendem Umfang geregelt sind.
Für die sächsische Regionalplanung bedeutet dies u.a., dass es auch weiterhin ein zweistufiges Verfahren gibt und dass nunmehr auf die Regelungen des ROG Bezug genommen wird. Weiterhin sind im neuen Gesetz die Vorschriften enthalten, für die auch ein Regelungsbedarf besteht. Damit wurde das Gesetz an die Erfahrungen, die sich aus der Anwenderpraxis ergeben haben, angepasst und es wurde die Neugliederung der Planungsregionen berücksichtigt.
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