Die Braunkohlengewinnung des Tagebaus Nochten erfolgt derzeit auf der Basis des seit dem 17. Mai 1994 bestehenden verbindlichen Braunkohlenplanes des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien, der das genaue Abbaugebiet festlegt und den über dieses Gebiet hinausgehenden Bereich der Lagerstätte als Vorranggebiet für Braunkohlengewinnung festsetzt. Der Braunkohlenplan als Teilregionalplan gemäß § 4 Abs. 4 SächsLPlG (a. F.) enthält auf der Basis langfristiger energiepolitischer Vorstellungen des Freistaates Sachsen die Grundsätze und Ziele der Raumordnung zu Umfang und Auswirkungen des Abbaus sowie zur Rekultivierung nach Abschluss des Bergbaues. Darauf aufbauend sind die nachfolgenden bergrechtlichen Betriebspläne entsprechend anzupassen.
Für den Tagebau Nochten ist vom Bergbautreibenden, der Vattenfall Europe Mining AG, am 11.12.2006 die Auskohlung des Vorranggebiets südlich von Schleife beantragt worden, um die erforderliche Versorgung des Kraftwerkes Boxberg mit Braunkohle sicherzustellen. Das Braunkohlenverfahren läuft seit 2007, eine abschließende Entscheidung im Rahmen der rechtlichen Grundlagen des Sächsischen Landesplanungsgesetzes wird bis voraussichtlich 2012 vorliegen.
Die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien hat am 16.12.2009 nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG (a. F.) einen neuen Vorentwurf zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Behörden, Kommunen und Verbände) freigegeben. In diesem Beteiligungsverfahren nahmen 74 Träger öffentlicher Belange Stellung und gaben Anregungen und Hinweise.
Der Braunkohlenausschuss hat in seiner 56. Sitzung am 20. Oktober 2010 in Boxberg/O.L. der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien empfohlen, die Abwägungsvorschlage zu beschließen und die Verbandsverwaltung mit der Erarbeitung eines Entwurfes der Fortschreibung des Braunkohlenplans Tagebau Nochten zu beauftragen.
Die Verbandsversammlung ist in seiner 67. Sitzung am 12. November 2010 in Görlitz den Empfehlungen des Braunkohlenausschusses gefolgt und hat die Abwägungsvorschläge beschlossen und die Verbandsverwaltung mit der Erarbeitung eines Entwurfes der Fortschreibung des Braunkohlenplans Tagebau Nochten beauftragt.
Im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen der Träger der öffentlichen Belange und sonstiger Hinweisgebender bzgl. des Vorentwurfes wurden seitens der Verbandsverwaltung alle Anregungen und Hinweise in einem umfangreichen Verfahren geprüft. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Inanspruchnahme des Vorranggebietes des Tagebaus Nochten im überwiegend öffentlichen Interesse ist, der Sicherstellung der Grundlaststromversorgung als ein Beitrag zur deutschen Energieversorgung dient und dass keine grundsätzlichen raumordnerischen oder landesplanerischen Gründe entgegenstehen. Der Regionale Planungsverband sieht in der rechtzeitigen Vorsorge für die Umsiedlungsstandorte im Kirchspiel Schleife im Hinblick auf die erforderliche Sozialverträglichkeit eine wesentliche Entscheidungsgrundlage. Darüber hinaus zielen die Festlegungen des Braunkohlenplans auf eine geordnete und tragfähige Raum-, Siedlungs- und Verkehrsentwicklung innerhalb der Region ab.
Auf der Grundlage der durch das Sächsische Landesplanungsgesetz vorgegebenen weiteren Planungsschritte wird der Entwurf der Fortschreibung des Braunkohlenplans Tagebau Nochten einer weiteren Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit unterzogen und anschließend öffentlich erörtert. Diese Verfahrensschritte sind für das Jahr 2011 vorgesehen. Eine Fertigstellung des Braunkohlenplanes wird 2012 erfolgen und dann der obersten Landesplanungsbehörde zur Genehmigung (2013) eingereicht werden.
Sofern es im weiteren Verfahrensablauf keine grundsätzlichen Änderungen des Braunkohlenplanes geben wird, wird sich der Kohleabbau des Tagebaus Nochten bis 2045 erstrecken. Es wird eine sukzessive Rückgabe des Geländes an die Öffentlichkeit erfolgen und der Abschluss der Rekultivierung wird mit dem Ende der Flutung des Restsees (südlich von Schleife, westlich von Neustadt/Spree, östlich von Weißwasser und nördlich von Boxberg) ca. 2080 abgeschlossen sein.
<- Zurück zu: PressemitteilungenHerr Landrat Bernd Lange
Telefon: +49 (0) 3581 663 9001
Telefax: +49 (0) 3581 663 79000
E-Mail: landrat(at)kreis-gr.de
Herr Dr. Peter Heinrich
Telefon: +49 (0) 3591 273 240
Telefax: +49 (0) 3591 273 282
E-Mail: peter.heinrich(at)rpv-oberlausitz-niederschlesien.de