Der Beirat im Rahmen der Erstellung des Entwicklungskonzepts für die Gemeinden Trebendorf (Trjebin), Schleife (Slepo) und Groß Düben (Dźěwin) unter den Bedingungen des langfristigen Braunkohlenbergbaues hat in seiner jüngsten Sitzung am 27. November 2007 die Thematik der künftigen B 160 erörtert und sich für einen raschen Beginn des Planungsverfahrens ausgesprochen.
Die B 160 soll eine qualifizierte Verbindung zwischen dem Raum Weißwasser und Hoyerswerda herstellen und so als Zubringer der Region fungieren. Im Bundesverkehrswegeplan von 1992 und 2003 war bzw. ist die B 160 als vordringlicher Bedarf enthalten.
Allerdings steht und fällt die Realisierung dieser Bundesstraße mit der Raum- und Verkehrsplanung im Freistaat Sachsen. Auch nach mehrmaliger Ankündigung wurde bislang das Raumordnungsverfahren nicht eröffnet.
Dort wird geprüft, ob das Vorhaben den Erfordernissen der Raumordnung entspricht und wie es mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abzustimmen ist oder durchgeführt werden kann. Dies schließt eine Bestimmung der Linienführung ein, welche die Voraussetzung für die verbindliche Ausführungsplanung (Planfeststellung) bildet.
Die Planungen zur B 160 sind nicht nur aus verkehrlicher Sicht, sondern auch im Hinblick auf die weitere regionale Entwicklung von Bedeutung: So wurde kürzlich von der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Nieder-schlesien das Teilfortschreibungsverfahren zum Tagebau Nochten beschlossen. Mit der angestrebten bergbaulichen Inanspruchnahme des Vorranggebietes ist auch eine Neuordnung des Straßennetzes im Raum Schleife verbunden, außerdem geht es in der langfristigen Perspektive um eine angemessene Anbindung der im Zuge der Rekultivierung entstehenden Bergbaufolgelandschaft.
Die fundierte Entscheidung zugunsten einer Vorzugstrasse erfordert eine vertiefte Untersuchung der verschiedenen Trassenvarianten im Rahmen des Raumordnungsverfahrens. Ansonsten besteht die Gefahr, dass mangels hinreichender Planung im nächsten Bundesverkehrswegeplan keine B 160 mehr vorgesehen ist. Um dies zu verhindern, ist nach Auffassung des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien der Freistaat gefordert, das Verfahren zügig zu beginnen und engagiert voranzutreiben. Nur so kann für Bund, Region und die Kommunen Klarheit geschaffen werden.
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