Pressemitteilung

Satzung zum Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Lohsa, Teil 2, durch die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien beschlossen

Freitag, 10. November 2000


Am 10. November 2000 hat die Verbandsversammlung unter Leitung von Herrn Landrat Erich Schulze den Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Lohsa, Teil 2 als Satzung beschlossen.

Der Sanierungsrahmenplan stellt den verbindlichen Rahmen für die zukünftige räumliche Entwicklung und für die wesentlichen Sanierungsmaßnahmen im Tagebaugebiet Lohsa dar. Der ehemalige Tagebau verfügt damit über eine umfassende Planungsgrundlage, deren Aussagen rechtsverbindlich werden und rationelle Entscheidungen bei raumbedeutsamen Vorhaben erlauben.

Der Braunkohlenausschuss des Regionalen Planungsverbandes diskutierte in mehreren Sitzungen ausführlich die in der Beteiligungsphase vorgebrachten Anregungen und Bedenken. Die umfassende Bearbeitung des Text- und Kartenteils durch die Regionale Planungsstelle beim Staatlichen Umweltfachamt Bautzen behinhaltete zahlreiche Beratungen mit Kommunen, Unternehmen und Behörden zu ihren Gestaltungsvorstellungen für die Sanierung der Bergbaufolgelandschaft.

Im Tagebau Lohsa II soll ab 2005 eine ca. 885 ha große Wasserfläche zur Brauchwassernutzung entstehen. Die Landflächen sollen hauptsächlich für die Walderhaltung dienen und Naherholung ermöglichen. Der Tagebaurestsee Dreiweibern mit einer Fläche von 286 ha befindet sich bereits in der Flutung. Durch Sicherung ökologisch intakter Brachflächen der Bergbaufolgelandschaft mit einer reichhaltigen Artenausstattung wird ein Beitrag zum großflächigen Biotopverbund geleistet, der die Landschaft dieser Bergbauregion aufwertet.

Damit liegen insgesamt im Verbandsgebiet 8 genehmigte Braunkohlenpläne (davon 6 Sanierungsrahmenpläne) vor. 7 Sanierungsrahmenpläne befinden sich noch im Aufstellungs- bzw. im Beteiligungsverfahren. 2 Sanierungsrahmenpläne sind bei der Obersten Landesplanungsbehörde zur Genehmigung eingereicht.

Der Plan kann über die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien bezogen werden.

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