Bekanntmachung über die Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit von stimmberechtigten Verbandsräten des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien (Entschädigungssatzung)
Vom 22. Oktober 2009
Der Regionale Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien hat in seiner 63. Verbandsversammlung am 8. Oktober 2009 die nachstehende Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit von stimmberechtigten Verbandsräten des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien (Entschädigungssatzung) beschlossen. Diese Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Bautzen, den 22. Oktober 2009
Regionaler Planungsverband
Oberlausitz-Niederschlesien
Bernd Lange
Verbandsvorsitzender
Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit von stimmberechtigten Verbandsräten des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien (Entschädigungssatzung)
Vom 22. Oktober 2009
Artikel 1
Änderung der Entschädigungssatzung
§ 5 wird wie folgt geändert:
„§ 5 Geltendmachung der Ansprüche, Abrechnung (1) Der Anspruch auf Leistungen gemäß den §§ 1 und 4 erlischt, wenn er nicht innerhalb von sechs Monaten nach der jeweiligen Sitzung bei der Verbandsverwaltung des Regionalen Planungsverbandes geltend gemacht wird.
(2) Die Abrechnung der Leistungen aus dieser Satzung erfolgt jeweils zum 1. Mai und zum 1. November.“
Artikel 2
In-Kraft-Treten
Die Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Bautzen, den 22. Oktober 2009
Bernd Lange
Verbandsvorsitzender
Bekanntmachung des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien zur Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2010
Vom 8. Oktober 2009
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2010 einschließlich Haushaltsplan wird gemäß § 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, 159), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (GVBl. S. 138) geändert worden ist, in Verbindung mit § 14 Abs. 3 des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz – SächsLPlG) vom 14. Dezember 2001 (SächsGVBl. S. 716), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 101, 111) geändert worden ist, in dem Zeitraum vom 2. November bis einschließlich 10. November 2009 an sieben Arbeitstagen öffentlich ausgelegt und kann in den Behörden
eingesehen werden. Bis zum Ablauf des siebten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung können Einwendungen erhoben werden. Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt die Verbandsversammlung in öffentlicher Sitzung.
Bautzen, den 8. Oktober 2009
Regionaler Planungsverband
Oberlausitz - Niederschlesien
Bernd Lange
Verbandsvorsitzender
Bekanntmachung über die Auslegung der Jahresrechnung 2008
Bekanntmachung über die Niederlegung der Haushaltssatzung 2009
Bekanntmachung über die Auslegung der Jahresrechnung 2007
Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009
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