Verbandsversammlung

Zusammensetzung

Die Verbandsversammlung ist das Hauptorgan des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien. Sie besteht aus den zwei Landräten der Landkreise Bautzen und Görlitz, neun weiteren Verbandsräten sowie aus beratenden Mitgliedern.

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Rechtsstellung

Der Verbandsvorsitzende, seine Stellvertreter und die übrigen Mitglieder der Verbandsversammlung und des Braunkohlenausschusses sind ehrenamtlich tätig. Die stimmberechtigten Mitglieder der Verbandsversammlung sind als Vertreter der Planungsregion tätig und insoweit an Aufträge oder Weisungen Dritter nicht gebunden.

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Aufgaben

  • Wahl des Verbandsvorsitzenden und seiner Stellvertreter, deren Vertretungsreihenfolge dabei festzulegen ist
  • Beschlussfassung über die Aufstellung, Änderung und Fortschreibung des Re­gionalplanes und der Braunkohlenpläne als Teilregionalpläne sowie Kontrolle der ordnungsgemäßen Einhaltung dieser Pläne
  • Beschlussfassung über die Entwürfe des Regionalplanes oder der Braunkohlenpläne als Teilregionalpläne
  • Beschlussfassung über die Durchführung einer Erörterungsverhandlung bei Braunkohlenplänen
  • Satzungsbeschluss über den Regionalplan oder der Braunkohlenpläne als Teilregionalpläne
  • Beschluss der Verbandssatzung
  • Beschluss einer Entschädigungssatzung
  • Beschluss der Geschäftsordnung
  • Bildung zeitweiliger beratender oder beschließender Ausschüsse sowie Wahl der Mitglieder und der Stellvertreter in diese Ausschüsse
  • Wahl der Mitglieder und der Stellvertreter in den Braunkohlenausschuss sowie Beschlussfassung über die vom Braunkohlenausschuss vorgelegten Angelegenheiten
  • Berufung der beratenden Mitglieder und ihrer Stellvertreter für die Verbandsversammlung
  • Beschlussfassung über die Haushaltssatzung (einschließlich der Festsetzung der Verbandsumlage), über die Nachtragshaushaltssatzungen und über Einwendungen gegen die Haushaltssatzung und die Nachtragshaushaltssatzungen; Feststellung des Jahresabschlusses
  • Beschlussfassung zur Unterbringung der Verbandsverwaltung
  • Bestellung des Leiters der Verbandsverwaltung
  • Beschlussfassung über Stellungnahmen zum Landesentwicklungs­plan, zu fachlichen Entwicklungsplänen und zu Verbandsgrenzen überschreitenden Planungen und Maßnahmen
  • Beschluss über die Unterrichtung der obersten Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde über den Stand der Regionalplanung

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