Dieser Kommunikationsweg kann gegenwärtig noch nicht rechtswirksam für eine Übermittlung von elektronischen Dokumenten oder Willenserklärungen benutzt werden. Sollte Ihre Nachricht eine entsprechende Erklärung beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung auf dem Postweg unbedingt erforderlich. Insbesondere können Widersprüche gegen Verwaltungsakte nach wie vor nur in schriftlicher Form auf dem üblichen Postweg wirksam eingelegt werden.
E-Mail-Adressen und E-Mail-Kontaktformulare des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien stellen keinen Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente dar, soweit der Zugang für elektronische Dokumente nach § 3a VwVfG, § 36a SGB I oder § 87a AO nicht ausdrücklich in vollem Umfang eröffnet ist.
Schreiben Sie uns eine Nachricht. Sie können direkt per E-Mail mit uns in Kontakt treten. Selbstverständlich können Sie uns auch anrufen.
Die Verbandsverwaltung ist von Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, 13.30 bis 15.30 Uhr sowie am Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr für Sie da.