Öffentliche Bekanntmachungen im Jahr 2019

Amtlicher Anzeiger des Sächsischen Amtsblattes vom 28. November 2019

Bekanntmachung des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien über die Feststellung des Jahresabschlusses 2018

vom 4. November 2019

Mit Beschluss 788 der 105. Verbandsversammlung am 30. Oktober 2019 wurde nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresabschluss des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien zum 31. Dezember 2018 festgestellt.

Gemäß § 88 c Abs. 3 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 2. Juli 2019 (SächsGVBl. S. 542) geändert worden ist, in Verbindung mit § 12 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes vom 11. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 706) wird der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Der Beschluss lautet: „Der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landratsamtes Bautzen wird zur Kenntnis genommen und der als Anlage beigefügte Jahresabschluss des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien zum 31. Dezember 2018 (Summe Aktiva = Summe Passiva = 408.360,93 Euro; Abschluss der Ergebnisrechnung mit einem Gesamtergebnis als Fehlbetrag = –98.099,11 Euro) wird festgestellt.“

Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht und Anhang wird in dem Zeitraum vom 2. Dezember bis einschließlich 10. Dezember 2019 zur Einsichtnahme durch jedermann öffentlich ausgelegt und kann in den folgenden Behörden kostenlos eingesehen werden:

  • Verbandsverwaltung des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien,
    Löbauer Straße 63, Raum 120, 02625 Bautzen
    Sprechzeiten:
    - Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
    - Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
  • Landratsamt Bautzen, Standort Kamenz, Bürgeramt, Zimmer E 41, Macherstraße 55, 01917 Kamenz
    Sprechzeiten:
    - Montag, Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr
    - Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr 
  • Landratsamt Görlitz, Bürgerbüro, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz
    Sprechzeiten:
    - Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
    - Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Bautzen, den 4. November 2019

Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien

Bernd Lange
Verbandsvorsitzender

Amtlicher Anzeiger des Sächsischen Amtsblattes vom 14. November 2019

Bekanntmachung des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien zur Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2020

Vom 30. Oktober 2019

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2020 einschließlich Haushaltsplan wird gemäß § 76 Abs. 1 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 2. Juli 2019 (SächsGVBl. S. 542) geändert worden ist, in dem Zeitraum vom

11. November 2019 bis einschließlich 19. November 2019

an sieben Arbeitstagen öffentlich ausgelegt und kann in den Behörden

  • Verbandsverwaltung des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien,
    Löbauer Straße 63, Raum 120, 02625 Bautzen
    Sprechzeiten:
    - Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
    - Freitag  8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
  • Landratsamt Bautzen, Standort Kamenz, Bürgeramt, Zimmer E 41, Macherstraße 55, 01917 Kamenz
    Sprechzeiten:
    - Montag, Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr
    - Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr                                            
  • Landratsamt Görlitz, Bürgerbüro, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz
    Sprechzeiten:
    - Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
    - Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

eingesehen werden.

Bis zum Ablauf des 14. Arbeitstages nach dem Beginn der Auslegung können Einwendungen erhoben werden. Diese sind bis zum 29. November 2019 an den Regionalen Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien, Löbauer Straße 63, 02625 Bautzen, zu richten. Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt die Verbandsversammlung in öffentlicher Sitzung.

Bei der Abgabe von Einwendungen werden personenbezogenen Daten (z. B. Name und Anschrift), die allein zum Zweck der Durchführung des Verfahrens notwendig und erforderlich sind, erhoben. Die Rechtsgrundlage der Datenerhebung bilden die Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) vom 23. Mai 2018, Art. 6 Abs. 1 lit. e und § 76 Abs. 1 SächsGemO. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite unter www.rpv-oberlausitz-niederschlesien.de/impressum/datenschutzerklaerung.html.

Bautzen, den 30. Oktober 2019

Regionaler Planungsverband
Oberlausitz-Niederschlesien

Bernd Lange
Verbandsvorsitzender

Amtlicher Anzeiger des Sächsischen Amtsblattes vom 24. Januar 2019

Öffentliche Bekanntmachung des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien zur Haushaltssatzung 2019
vom 10. Januar 2019

Der Haushaltsplan wird mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2019 gemäß § 76 Abs. 3 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), in Verbindung mit § 12 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes vom 11. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 706), in dem Zeitraum vom 28. Januar  bis einschließlich 1. Februar 2019 in den Behörden

  • Verbandsverwaltung des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien,
    Löbauer Straße 63, Raum 120, 02625 Bautzen
    Sprechzeiten:
    - Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
    - Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
  • Landratsamt Bautzen, Standort Kamenz, Bürgeramt, Zimmer E 41, Macherstraße 55, 01917 Kamenz
    Sprechzeiten:
    - Montag, Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr
    - Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr
  • Landratsamt Görlitz, Bürgerbüro, Bahnhofstraße 24, 02826 Görlitz
    Sprechzeiten:
    - Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
    - Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten ausgelegt.

Die nachstehende Haushaltssatzung 2019 hat gemäß § 76 Abs. 2 Satz 2 SächsGemO dem Sächsischen Staatsministerium des Innern als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegen. Die vom Sächsischen Staatsministeriums des Innern mit Schreiben vom 29. November 2018 (Az. 41-2400/16/1-2018/83684) gegebenen redaktionellen Hinweise zur Haushaltssatzung in Bezug auf den Gesamtbetrag im Ergebnishaushalt und der Einfügung der Worte „der Gesamtbeträge“ im 7. Anstrich bei dem Finanzhaushalt wurden berücksichtigt.

Bautzen, den 10. Januar 2019

Regionaler Planungsverband
Oberlausitz-Niederschlesien

Bernd Lange
Verbandsvorsitzender

 

Haushaltssatzung des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien für das Haushaltsjahr 2019

Aufgrund des § 8 der Verbandssatzung in Verbindung mit § 12 Abs. 2 und 3 des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz – SächsLPlG) vom 11. Juni 2010 (SächsGVBl. S. 174), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 4 des Gesetzes vom 13. Dezember 2016 (SächsGVBl. S. 652) geändert worden ist, in Verbindung mit § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62) hat die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien in der Sitzung am 22. Oktober 2018 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:

im Ergebnishaushalt mit dem
- Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 1.016.600,00 Euro
- Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 1.178.400,00 Euro
- als Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf -161.800,00 Euro
- Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0,00 Euro
- Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 Euro
- als Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf 0,00 Euro
- Gesamtergebnis auf -161.800,00 Euro
- Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren  auf 0,00 Euro
- Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf 0,00 Euro
- Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf 161.800,00 Euro
- Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf 0,00 Euro
- veranschlagtes Gesamtergebnis auf 0,00 Euro

im Finanzhaushalt mit dem 
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.016.100,00 Euro
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.135.900,00 Euro
- Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf -119.800,00 Euro
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0,00 Euro
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 9.000,00 Euro
- Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -9.000,00 Euro
- Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -128.800,00 Euro
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 Euro
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 Euro
- Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 Euro
- Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf -128.800,00 Euro

festgesetzt.

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 80.000,00 Euro festgesetzt.

§ 5

Die Verbandsumlage nach § 8 Abs. 2 und 3 der Verbandssatzung in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Satz 5 SächsLPlG beträgt 108.300,00 €. Die Verbandsumlage der Verbandsmitglieder ist bis zum 1. März 2019 fällig. Die Gesamtumlage wird bei den Mitgliedskörperschaften im gleichen Verhältnis festgesetzt, wie sich das Verhältnis ihrer Einwohner (Bevölkerungsstand vom 31. Dezember 2017) untereinander darstellt. Mit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Änderung planungsrechtlicher Vorschriften wird in § 1 der Bezug auf § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO durch § 12 Absatz 3 Satz 2 SächsLPLG ersetzt.

Bautzen, den 10. Januar 2019

Bernd Lange
Verbandsvorsitzender

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