Organisation

Rechtsform

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Aufgaben

Der Regionale Planungsverband ist Träger der Regionalplanung. Seine Aufgaben sind

  • die Aufstellung, Beschlussfassung und Fortschreibung des Regionalplanes,
  • die Mitwirkung bei der Ausarbeitung und Aufstellung von Grundsätzen und Zielen der Raumordnung durch Staatsbehörden,
  • die Herbeiführung von Abstimmungen des Regionalplanes mit denen benachbarter Regionen,
  • die Unterrichtung und Beratung der Träger der Bauleitplanung, der anderen öffentlichen sowie die sonstigen Planungsträger über die Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung im Verbandsgebiet, dass raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen im Planungsgebiet miteinander im Einklang stehen und
  • die Abgabe von Stellungnahmen zu raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Rahmen von Raumordnungsverfahren, Zielabweichungsverfahren und zu anderen landesplanerischen Abstimmungen sowie Fachplanungen.

Organigramm

Organigramm des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien

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Aufsicht

Der Regionale Planungsverband unterliegt der Rechtsaufsicht der obersten Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde (Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung).

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