Braunkohlenausschuss

Zusammensetzung

Der Braunkohlenausschuss besteht aus je drei Vertreter der Mitgliedskörperschaften sowie zusätzlich aus beratenden Mitgliedern:

  • den Bürgermeistern der unmittelbar betroffenen Gemeinden,
  • je ein Vertreter
    - der örtlich zuständigen oberen Raumordnungsbehörde
    - des Sächsischen Oberbergamtes
    - des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
    - der Bergbaubetreibenden
    - des Landes Brandenburg

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Aufgaben

Der Braunkohlenausschuss hat folgende Aufgaben:

  • sachliche und verfahrensmäßige Entscheidungen zur Erarbeitung und Anpassung der Braunkohlenpläne und Sanierungsrahmenpläne und
  • die Kontrolle der ordnungsgemäßen Einhaltung.

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