Raumbezogenen Planungen und Maßnahmen fallen in die Kompetenz verschiedener Ministerien, das Bundeskanzleramt koordiniert die Angelegenheiten der Raumplanung und Regionalpolitik. Auf Grund des Fehlens von Gebietskörperschaften auf regionaler Ebene wird die Regionalplanung als überörtliche Raumplanung vom jeweiligen Land wahrgenommen.
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