Mit der Richtlinie zur Strategischen Umweltprüfung (Richtlinie 2001/42/EG) wurde in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine umfassende Prüfpflicht unter anderem für Pläne der Raumordnung eingeführt. Das Ziel der Strategischen Umweltprüfung ist "ein hohes Umweltschutzniveau sicherzustellen, [...] indem dafür gesorgt wird, dass bestimmte Pläne und Programme [...] einer Umweltprüfung unterzogen werden" (Artikel 1 der Richtlinie 2001/42/EG). Im Rahmen des Vorhabens wurde ein Leitfaden erarbeitet, der einen zwischen Polen, Tschechien und Sachsen abgestimmten Verfahrensvorschlag für die SUP zur Regionalplanung enthält. Dieser Verfahrensvorschlag wurde während der Projektlaufzeit intensiv mit Vertretern aus Polen, Sachsen und Tschechien beraten, um das Ziel der EU, eine vergleichbare SUP in den Nationalstaaten zu etablieren, umzusetzen. Weiterhin erfordert die SUP zur Regionalplanung u.a. aufgrund des notwendigen Umweltmonitorings eine kontinuierliche, planungs- und prozessbegleitende Fortführung der grenzüberschreitenden Kooperation über die Laufzeit des Projektes hinaus. Mit Hilfe des Vorhabens sollte diese anhaltende Kooperation initiiert werden. Hiermit verbunden ist eine enge Abstimmung und Aufgabenteilung der sächsischen, polnischen und tschechischen Partner hinsichtlich der fortdauernden Überwachung der grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen der Regionalplanung.
Auf der Grundlage der Projektergebnisse wurde die dauerhafte grenzüberschreitende Kooperation zwischen den beteiligten sächsischen, polnischen und tschechischen Behörden gefördert. Mit der Erarbeitung eines transnational abgestimmten Verfahrensvorschlages zur SUP und der praktischen Erprobung konnten Unsicherheiten über die Reichweite, den Detaillierungsgrad der SUP etc. minimiert werden. Das Projekt konnte damit zu einer effektiven und zugleich den Intentionen der EU entsprechenden Umsetzung der SUP-Richtlinie beitragen. Die anzustrebende Effizienz in der Umsetzung der SUP-Richtlinie wird dabei als ein positiver ökonomischer Effekt gewertet. Bislang waren der Berücksichtigung grenzüberschreitender Umweltwirkungen u.a. aufgrund der nicht gewährleisteten Kompatibilität vom Umweltdaten in den Grenzregionen und teilweise nicht hinreichend intensiver transnationaler Beteiligungsformen Grenzen gesetzt. Infolge der umfassenden Projektinhalte wurde eine verbesserte Berücksichtigung der grenzüberschreitenden Umweltwirkungen erwartet. Hiermit verbunden ist zusätzlich eine verbesserte Kenntnis der Planungs- und Genehmigungsverfahren in den angrenzenden Staaten einschließlich der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung.
1. Juli 2004 - 31. Oktober 2006
Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien (Kreisfreie Städte Hoyerswerda und Görlitz, Landkreise Bautzen, Kamenz, Löbau-Zittau und Niederschlesischer Oberlausitzkreis) sowie angrenzende Gebiete in der Republik Polen und der Tschechischen Republik
Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e. V. Dresden (IÖR)
Weberplatz 1
01217 Dresden
Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien als Praxispartner
Löbauer Straße 63 ¤ 02625 Bautzen
Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus als wissenschaftliche Unterstützung
Umweltwissenschaften und Verfahrenstechnik - Lehrstuhl Umweltplanung
Konrad-Wachsmann-Allee 1
03046 Cottbus
Dieses Projekt wurde gefördert im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative INTERREG IIIA.
Ihr Ansprechpartner
Frau Heynen
Telefon: 03591 / 67966 140
Telefax: 03591 / 67966 69
E-Mail: klara.heynen@rpv-oberlausitz-niederschlesien.de