Dr. Thorsten Koch, Privatdozent an der Universität Osnabrück
2002, 38 S.
1 | Tatbestand und Gutachtenfrage |
2 | Gutachten |
2.1 | Verfahren der Schutzgebietsausweisung und kommunale Selbstverwaltung |
2.1.1 | Das Verfahren der Erstellung der Gemeinschaftsliste - Überblick und Problemstellung |
2.1.2 | Aufstellung mitgliedstaatlicher Vorschlagslisten und kommunale Selbstverwaltung |
2.1.2.1 | Rechtsfolgen der Gebietsmeldung |
2.1.2.2 | Gebietsmeldung und Gewährleistung kommunaler Selbstverwaltung |
2.1.2.2.1 | Der Schutz der Planungshoheit durch die Selbstverwaltungsgarantie |
2.1.2.2.2 | Zur "Europafestigkeit" der Gewährleistung kommunaler Selbstverwaltung |
2.1.2.2.3 | Mitgliedstaatliche Entscheidungsspielräume bei der Gebietsmeldung |
2.1.2.2.4 | Konsequenzen |
2.1.3 | Die mitgliedstaatliche Mitwirkung bei der Aufstellung der Gemeinschaftsliste |
2.1.3.1 | Kriterien für die Erteilung des mitgliedstaatlichen Einvernehmens |
2.1.3.1.1 | Gebiete mit nicht prioritären Lebensraumtypen oder Arten |
2.1.3.1.2 | Gebiete mit prioritären Lebensraumtypen oder Arten |
2.1.3.2 | Einvernehmenserteilung und kommunale Selbstverwaltung |
2.2 | Prozessuale Aspekte |
2.2.1 | Rechtsschutz gegen die Gebietsmeldung |
2.2.2 | Rechtsschutz gegen die Erteilung des mitgliedstaatlichen Einvernehmens |
2.2.3 | Rechtsschutz gegen die Unterschutzstellung |
2.2.4 | Örtliche Zuständigkeit |
2.3 | Problemfelder bei ausgewählten Meldegebieten |
2.3.1 | Braunkohlentagebau Reichwalde |
2.3.1.1 | Der maßgebliche Sachverhalt |
2.3.1.2 | Rechtliche Würdigung |
2.3.2 | Neubau einer "Südumfahrung Bautzen" |
2.3.2.1 | Der maßgebliche Sachverhalt |
2.3.2.2 | Rechtliche Würdigung |
2.3.3 | FFH-Gebiete in Siedlungsnähe |
3 | Zusammenfassung der Ergebnisse |
Der Regionale Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien befasste sich ausführlich im IV. Quartal 2001 mit der FFH-Gebietsmeldung im Freistaat Sachsen. Im Rahmen einer vom Verband abzugebenden Stellungnahme zu dieser 3. Meldetranche wurden insbesondere Fragen nach der Verfahrensweise und zu den Rechtsfolgen, die eine solche Meldung nach sich zieht, gestellt. Daraufhin entschloss sich der Regionale Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien, bestimmte rechtliche Problemstellungen zur FFH-Gebietsmeldung juristisch klären zu lassen.