Rechtsfragen der Auswahl von FFH-Gebieten im Freistaat Sachsen

Autor

Dr. Thorsten Koch, Privatdozent an der Universität Osnabrück

Erscheinungsjahr / Umfang

2002, 38 S.

Inhaltsverzeichnis

1Tatbestand und Gutachtenfrage
2Gutachten
2.1Verfahren der Schutzgebietsausweisung und kommunale Selbstverwaltung
2.1.1Das Verfahren der Erstellung der Gemeinschaftsliste - Überblick und Problemstellung
2.1.2Aufstellung mitgliedstaatlicher Vorschlagslisten und kommunale Selbstverwaltung
2.1.2.1Rechtsfolgen der Gebietsmeldung
2.1.2.2Gebietsmeldung und Gewährleistung kommunaler Selbstverwaltung
2.1.2.2.1Der Schutz der Planungshoheit durch die Selbstverwaltungsgarantie
2.1.2.2.2Zur "Europafestigkeit" der Gewährleistung kommunaler Selbstverwaltung
2.1.2.2.3Mitgliedstaatliche Entscheidungsspielräume bei der Gebietsmeldung
2.1.2.2.4Konsequenzen
2.1.3Die mitgliedstaatliche Mitwirkung bei der Aufstellung der Gemeinschaftsliste
2.1.3.1Kriterien für die Erteilung des mitgliedstaatlichen Einvernehmens
2.1.3.1.1Gebiete mit nicht prioritären Lebensraumtypen oder Arten
2.1.3.1.2Gebiete mit prioritären Lebensraumtypen oder Arten
2.1.3.2Einvernehmenserteilung und kommunale Selbstverwaltung
2.2Prozessuale Aspekte
2.2.1Rechtsschutz gegen die Gebietsmeldung
2.2.2Rechtsschutz gegen die Erteilung des mitgliedstaatlichen Einvernehmens
2.2.3Rechtsschutz gegen die Unterschutzstellung
2.2.4Örtliche Zuständigkeit
2.3Problemfelder bei ausgewählten Meldegebieten
2.3.1Braunkohlentagebau Reichwalde
2.3.1.1Der maßgebliche Sachverhalt
2.3.1.2Rechtliche Würdigung
2.3.2Neubau einer "Südumfahrung Bautzen"
2.3.2.1Der maßgebliche Sachverhalt
2.3.2.2Rechtliche Würdigung
2.3.3FFH-Gebiete in Siedlungsnähe
3Zusammenfassung der Ergebnisse

Kurzzusammenfassung

Der Regionale Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien befasste sich ausführlich im IV. Quartal 2001 mit der FFH-Gebietsmeldung im Freistaat Sachsen. Im Rahmen einer vom Verband abzugebenden Stellungnahme zu dieser 3. Meldetranche wurden insbesondere Fragen nach der Verfahrensweise und zu den Rechtsfolgen, die eine solche Meldung nach sich zieht, gestellt. Daraufhin entschloss sich der Regionale Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien, bestimmte rechtliche Problemstellungen zur FFH-Gebietsmeldung juristisch klären zu lassen.

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