Fortschreibung bzgl. des Vorranggebiets Erholung E 12 (Berzdorfer See)

Verfahrensstand

erneute Abwägung gemäß § 6 Abs. 2 SächsLPlG am 16.12.2009

Satzungsbeschluss am 16.12.2009

Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium des Innern vom 22.04.2010

Bekanntmachung am 27.05.2010

Außer Kraft getreten am 26.10.2023 (mit Eintritt der Verbindlichkeit der Zweiten Gesamtfortschreibung des Regionalplans Oberlausitz-Niederschlesien am 26.10.2023)

Inhalt

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Fortschreibung bzgl. des Vorranggebiets Erholung E 12 (Berzdorfer See)
(in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 16. Dezember 2009 und des Genehmigungsbescheides vom 22. April 2010)

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