erneute Abwägung gemäß § 6 Abs. 2 SächsLPlG am 16.12.2009
Satzungsbeschluss am 16.12.2009
Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium des Innern vom 22.04.2010
Bekanntmachung am 27.05.2010
Außer Kraft getreten am 26.10.2023 (mit Eintritt der Verbindlichkeit der Zweiten Gesamtfortschreibung des Regionalplans Oberlausitz-Niederschlesien am 26.10.2023)
Die im Internet veröffentlichte Fassung dient nur der Information. Rechtsverbindlich ist die gedruckte Fassung.
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Fortschreibung bzgl. des Vorranggebiets Erholung E 12 (Berzdorfer See)
(in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 16. Dezember 2009 und des Genehmigungsbescheides vom 22. April 2010)
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