Fachbeitrag Landschaftsrahmenplan

Verfahrensstand

Die Erteilung des Einvernehmens mit der Höheren Naturschutzbehörde gemäß § 7 Abs. 2 Satz 3 SächsNatSchG erfolgte mit Bescheid vom 29. Oktober 2007.

Anlass und Zielstellung

Der Fachbeitrag zum Landschaftsrahmenplan zeigt den derzeitigen Bestand und die Entwicklungsperspektiven für Natur und Landschaft in der Region Oberlausitz-Niederschlesien. Als Datensammlung und Leitfaden für alle Planungsträger – vor allem für Naturschutzbehörden sowie für Städte und Gemeinden – gibt das Text- und Kartenwerk Orientierungswerte für die Aufstellung des Regionalplanes, für die Naturschutzarbeit sowie für die kommunalen Landschaftspläne. Auf der Basis des Sächsischen und des Bundesnaturschutzgesetzes sowie auf der Grundlage des Landesentwicklungsplanes Sachsen, des Landschaftsprogrammes Sachsen sowie des verbindlichen Regionalplanes Oberlausitz-Niederschlesien macht der Fachbeitrag zum Landschaftsrahmenplan vielfältige Aussagen zu Natur und Landschaft in der Region. Er zeigt die besonders zu schützenden Flächen, aber auch Bereiche von Landschaftsbeeinträchtigungen auf. Daher kann der vorliegende Plan eine fachliche Bewertungsgrundlage dafür sein, ob und in welchem Ausmaß beabsichtigte Projekte und Maßnahmen in besonders empfindliche Bereiche eingreifen oder nicht.

Das Planwerk in Form von Text und Karten dient mit seiner Bestandsaufnahme als wesentliche Informationsgrundlage, auf der weiter aufgebaut werden kann. Mit seinem Planungsteil werden die aus regionaler Sicht räumlichen Schwerpunkte der Naturschutzarbeit und der Landschaftspflege deutlich, so dass gemeinsame Aktivitäten und finanzielle Mittel besser koordiniert, gebündelt und somit effektiv gesteuert werden können. Der Fachbeitrag dient weiterhin als wesentliche Datengrundlage für die Erstellung des Umweltberichtes für den Regionalplan.

Seit Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes vom 14. Dezember 2001 sind die gemäß § 4 SächsNatSchG bestimmten Grundlagen und Inhalte der Landschaftsrahmenplanung als eigenständiger Fachbeitrag durch den Regionalen Planungsverband in Abstimmung mit dem Umweltfachbereich des Regierungspräsidiums Dresden (ehemaliges Staatliches Umweltfachamt Bautzen) zu erarbeiten. Die Inhalte des Fachbeitrages werden nach Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in den Regionalplan aufgenommen, soweit sie zur Koordinierung von Raumansprüchen erforderlich und geeignet sind und durch Ziele oder Grundsätze der Raumordnung gesichert werden können. Die Bindungswirkung der in den Regionalplan aufgenommenen Inhalte des Landschaftsrahmenplanes regelt sich nach § 4 ROG. Im Übrigen werden die Inhalte des Fachbeitrages Landschaftsrahmenplan dem Regionalplan als Anlage beigefügt.

Die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege leiten sich aus den relevanten Rechtsvorschriften der Europäischen Union, des Bundes und des Landes ab, hier insbesondere aus dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Sächsischen Naturschutzgesetz. Die Inhalte und Aussagen des Landschaftsrahmenplanes wurden auf Grundlage der vom Hauptausschuss der MKRO am 18./19. November 1999 gebilligten Fassung der „Mindestinhalte der flächendecken-den überörtlichen Landschaftsplanung (Landschaftsrahmenplan) und ihre Umsetzung in die Programme und Pläne der Raumordnung“ erstellt. Gegenüber anderen Fachplanungen und Dritten weist der Landschaftsrahmenplan überwiegend den Charakter einer „Angebotsplanung“ auf.

Als reiner Fachplan wird er bei seiner Aufstellung nicht mit anderen Belangen abgewogen; die Mitwirkung weiterer relevanter Fachbehörden bei der Aufstellung erfolgte im Sinne einer fachlichen Beratung. Die Inhalte des Landschaftsrahmenplanes sind in den Planungen und Maßnahmen von öffentlichen Stellen bei Abwägungs- und Ermessensentscheidungen, die sich auf Natur und Landschaft auswirken können, gemäß § 5 Abs. 3 SächsNatSchG zu berücksichtigen.

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