Teilfortschreibung Wind (ab 2023)

Information zum Verfahren für die Teilfortschreibung des Regionalplanes für die Windenergienutzung

Der Regionale Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien (RPV) ist nach § 4a SächsLPlG verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2027 auf zwei Prozent seiner Fläche Windenergiegebiete in Form von Vorranggebieten auszuweisen. Die am 26. Oktober 2023 in Kraft getretene Zweite Gesamtfortschreibung des Regionalplanes für die Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien wird daher in Form eines sachlichen Teilregionalplanes fortgeschrieben. Sachlich ist die Fortschreibung auf die im Kapitel 6.4 der Zweiten Gesamtfortschreibung enthaltenen Festlegungen für die Windenergienutzung beschränkt. Der räumliche Geltungsbereich umfasst das gesamte Gebiet der Planungsregion mit den Landkreisen Bautzen und Görlitz.

Am 27. März 2024 hat die Verbandsversammlung des RPV den Vorentwurf in Form eines Eckpunktepapiers für die Beteiligung nach § 9 Abs. 1 des Raumordnungsgesetzes (ROG) i. V. m. § 6 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (SächsLPlG) freigegeben. 

Im Vorentwurf (Eckpunktepapier) sind neben einer Beschreibung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Teilfortschreibung die Planungsmethodik und das vorgesehene Planungskonzept erläutert. Der Vorentwurf enthält noch keine Kartendarstellungen. Begleitend zur Erarbeitung des Vorentwurfes wurde im Auftrag des RPV eine „Rechtliche Stellungnahme zur Planungsmethodik für die Ausweisung von Windenergiegebieten (neues Planungskonzept)“ erstellt.

Bei der Aufstellung des Teilregionalplans wird gemäß § 8 Abs. 1 ROG eine Umweltprüfung durchgeführt. Dazu ist der Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrads des Umweltberichts zu ermitteln und festzulegen (Scopingverfahren zur Umweltprüfung). Die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen des Planes berührt werden kann, wurden an der Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrads des Umweltberichts beteiligt.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 10. Mai 2024 bis 5. Juli 2024.

Auf Grundlage und nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wird anschließend ein vollständiger Planentwurf mit zeichnerischer Darstellung der Vorranggebiete, Begründung und Umweltbericht erarbeitet, zu welchem auch die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird. Dies erfolgt voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025.

Nachfolgende Plandokumente und Unterlagen können durch Anklicken auf die Grafiken geöffnet bzw. vergrößert werden.

Zum Lesen der Dokumente ist ein Programm notwendig, welches PDF-Dateien anzeigen kann.

Beteiligung nach § 8,9 Abs. 1 ROG i. V. m. § 6 Abs. 1 SächsLPlG

Vorentwurf Teilfortschreibung Wind

[DownloadPDF • 2,1 MB]

Scoping-Unterlagen

[DownloadPDF • 1,2 MB]

Rechtsgutachten

[DownloadPDF • 0,7 MB]

Częściowa aktualizacja Drugiej Kompleksowej Aktualizacji Planu Regionalnego Górne Łużyce-Dolny Śląsk Rozdział 6.4 Zaopatrzenie w energię i odnawialne źródła energii

Wstępny projekt

[DownloadPDF • 0,7 MB]

Dokumenty scopingowe do strategicznej oceny oddziaływania na środowisko

[DownloadPDF • 1,0 MB]

Projednání dokumenty pro návrhu plánu dílčí aktualizace (větrná energie) Regionálního plánu v češtině

Návrhu konceptu plánu

[DownloadPDF • 0,8 MB]

Podkladů ke stanovení rozsahu

[DownloadPDF • 0,9 MB]