Teilfortschreibung Wind (ab 2023)
Information zum Verfahren für die Teilfortschreibung des Regionalplanes für die Windenergienutzung
Der Regionale Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien (RPV) ist nach § 4a SächsLPlG verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2027 auf 1,3 Prozent seiner Fläche Windenergiegebiete in Form von Vorranggebieten auszuweisen. Die am 26. Oktober 2023 in Kraft getretene Zweite Gesamtfortschreibung des Regionalplanes für die Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien wird daher in Form eines sachlichen Teilregionalplanes fortgeschrieben. Sachlich ist die Fortschreibung auf die im Kapitel 6.4 der Zweiten Gesamtfortschreibung enthaltenen Festlegungen für die Windenergienutzung beschränkt. Der räumliche Geltungsbereich umfasst das gesamte Gebiet der Planungsregion mit den Landkreisen Bautzen und Görlitz.
Verfahrensschritte und Stand der Planung
- Aufstellungsbeschluss am 26.01.2023
- Bekanntmachung des Regionalen Planungsverbandes Oberlausitz-Niederschlesien über den Aufstellungsbeschluss vom 26.01.2023 (SächsABl. AAz. S. A 153
- Freigabe des Vorentwurfs (Eckpunktepapiers) durch die Verbandsversammlung zur Beteiligung am 27.03.2024
- Beteiligung nach § 9 Abs. 1 ROG i. V. m. § 6 Abs. 1 SächsLPlG vom 10.05. - 05.07.2024
- parallel dazu schriftliches Scoping-Verfahren zum Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung gemäß § 8 ROG mit den öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen des Regionalplanes berührt werden kann
- Abwägungsbeschluss der Verbandsversammlung zu den Stellungnahmen zum Vorentwurf (Eckpunktepapier) und zum Scoping für die Strategische Umweltprüfung am 14.02.2025
- Freigabe des Entwurfes durch die Verbandsversammlung am 15.12.2025
- Aktuell: Vorbereitung der Beteiligung und öffentlichen Auslegung des Planentwurfes (Beginn voraussichtlich Ende Februar/Anfang März 2026)
Es wird darum gebeten, von Anfragen zu den konkreten Inhalten des Planentwurfs vor Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung abzusehen.