Braunkohlenpläne

Braunkohlenpläne sind von den betroffenen Regionalen Planungsverbänden Sachsens für jeden Tagebau aufgestellte räumliche und fachliche Teilregionalpläne auf Grundlage langfristiger energiepolitischer Vorgaben der Staatsregierung. Der Braunkohlenplan enthält Grundsätze und Ziele der Raumordnung zu Umfang und Auswirkungen des Abbaus sowie zur Rekultivierung nach Abschluss, an die die bergrechtlichen Betriebspläne anzupassen sind.

Die betroffenen Kommunen und Landkreise, die anerkannten Naturschutzverbände sowie sonstige betroffene Träger öffentlicher Belange werden an der Aufstellung beteiligt, die Öffentlichkeit angehört. Bestandteil des Braunkohlenplanverfahrens ist auch eine Strategische Umweltprüfung zur Ermittlung und Bewertung der von der Bergbautätigkeit ausgehenden und erheblichen Umwelteinwirkungen im Hinblick auf die einzelnen Schutzgüter. So ist der Bergbau v. a. mit einer Inanspruchnahme von Boden und Erholungs- und Lebensräumen, einer großflächigen Grundwasserabsenkung sowie mit Lärm und Staub verbunden. Darüber hinaus kann die Umverlegung von Siedlungen, Verkehrswegen und Gewässern, die wiederum Raum erforderlich werden. Zur Vermeidung und Minderung dieser Umwelteinwirkungen enthält der Braunkohlenplan Ziele, welche durch konkrete bergbauliche und wasserwirtschaftliche Maßnahmen umzusetzen sind.

Der Braunkohlenplan wird vom Regionalen Planungsverband als Satzung beschlossen und von der Obersten Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde genehmigt.

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