Regionalplanung ist die den regionalen Planungsträgern übertragene Aufgabe, die anzustrebende räumliche Ordnung und Entwicklung von Teilräumen der Länder (Regionen) durch die Aufstellung zusammenfassender, überörtlicher und übergeordneter Programme und Pläne festzulegen. Regionalplanung ist damit die Raumordnung der Teilräume bzw. Regionen der Länder.
Die Regionalplanung hat die Programme und Pläne der Landesplanung zu konkretisieren und die regionalen Grundsätze und Ziele der Raumordnung festzulegen. Die Regionalplanung stellt das wesentliche Verbindungsgelenk zwischen überörtlichen Entwicklungsvorstellungen des Landes und der konkreten Festlegung der Raumnutzung auf der örtlichen Ebene durch die Bauleitplanung dar.
Bezugsraum | Fachbegriff | Rechtsform |
---|---|---|
Europa | Europäische Raumordnung | |
Bundesrepublik | Raumordnung des Bundes | |
Bundesland (Freistaat Sachsen) | Raumordnung des Landes - Landesplanung (Landesentwicklungsplan) | Verordnung |
Region als Teil des Bundeslandes (Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien) | Regionalplanung als Teil der Landesplanung (Regionalplan) | Satzung |
Stadt / Gemeinde (Gesamtgebiet) | Kommunale Entwicklungsplanung | |
Stadt / Gemeinde (Teilgebiet) | Vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) | hoheitliche Maßnahme eigener Art |
Stadt / Gemeinde (Teilgebiet) | Verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) | Satzung |
Grundstück | Objektplanung |
Regionalpläne formen die Grundsätze der Raumordnung für die Region räumlich und sachlich aus. Der Regionale Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien ist als Träger der Regionalplanung verpflichtet, für seine Planungsregion einen Regionalplan aufzustellen. In den Regionalplan ist der Landschaftsrahmenplan einbezogen.
Der Regionalplan wird vom Regionalen Planungsverband als Satzung beschlossen und von der Obersten Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde genehmigt. Damit ist der Regionalplan der verbindliche Rahmen für die räumliche Ordnung und Entwicklung im Planungsgebiet. Der Regionalplan ist auf einen Planungszeitraum von ca. 10 Jahren ausgerichtet.
Durch Fortschreibung ist der Regionalplan der weiteren Entwicklung anzupassen. Teilfortschreibungen aktualisieren den Regionalplan in einzelnen Abschnitten, Zielen oder Kapiteln und passen diese an die Erfordernisse der weiteren Entwicklung an.
Ihr Ansprechpartner
Herr Weichler
Telefon: 03591 / 67966 120
Telefax: 03591 / 67966 69
E-Mail: joerg.weichler(at)rpv-oberlausitz-niederschlesien.de