Zweite Fortschreibung des Braunkohlenplans Tagebau Nochten

Verfahrensstand

Aufstellungsbeschluss am 22.06.2017

Freigabe des Vorentwurfs zur Beteiligung am 22.06.2017

Beteiligung nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG vom 14.07.2017 bis 29.09.2017

Abwägung der eingegangenen Anregungen und Bedenken am 27.08.2018

Aktuell: Erarbeitung eines Entwurfs und Durchführung der Strategischen Umweltprüfung

Weitere Informationen zum Verfahren

Seit dem Inkrafttreten des gegenwärtig rechtsverbindlichen Braunkohlenplans Tagebau Nochten haben sich die energiepolitischen und -wirtschaftlichen Rahmenbedingungen deutlich geändert. In der Konsequenz legte das Bergbauunternehmen LEAG am 30. März 2017 ein Revierkonzept für die Lausitz vor, welches auch Veränderungen für den Tagebau Nochten beinhaltet. So soll das bislang gesicherte Abbaugebiet 2 bis auf das Sonderfeld Mühlrose reduziert werden. Damit bleiben die Ortslagen Klein-Trebendorf, Schleife südlich der Bahn, Rohne und Mulkwitz erhalten. Nach Abstimmung mit den für die Braunkohlengewinnung und -verstromung bzw. Landesentwicklung zuständigen Staatsministerien für Wirtschaft und Arbeit und des Inneren hat die Verbandsversammlung am 22. Juni 2017 beschlossen, den Braunkohlenplan Tagebau Nochten erneut fortzuschreiben.

Im Wesentlichen ergeben sich nach dem jetzigen Stand folgende neue Eckpunkte im Vergleich zum derzeitigen Braunkohlenplan:

  • zur Grenze des Abbaugebietes 1 bis Anschluss an das Sonderfeld Mühlrose soll wieder die für die Standsicherheit und den Immissionsschutz relevante Sicherheitslinie eingefügt werden,
  • das Sonderfeld Mühlrose soll mit Abbaugrenze und zugehöriger Sicherheitslinie festgelegt werden,
  • von den bislang geplanten sozialverträglichen Umsiedlungen ist lediglich die von Mühlrose weiterhin erforderlich,
  • die Straßenverbindung Trebendorf–Schleife–Neustadt/Spree wird nicht mehr bergbaulich in Anspruch genommen,
  • die Struga muss nicht mehr verlegt werden und
  • die Bergbaufolgelandschaft soll der neuen Abbau- und Restlochkonfiguration angepasst werden.

Um einen Entwurf mit Umweltbericht zu erstellen, wurde mit dem Fortschreibungsbeschluss eine erste Beteiligung der Träger öffentlicher Belange angestoßen. Grundlage dafür ist der bestehende Plan, welcher neben der neuen Abbaukonfiguration auf weitere räumliche, sachliche und rechtliche Erfordernisse zu prüfen und weiter zu entwickeln ist. Sobald nach Auswertung der Stellungnahmen Klarheit über die Art der Festlegungen des künftigen Braunkohlenplans besteht, kann der Untersuchungsrahmens für die Umweltprüfung (Scoping) bestimmt werden. Daran wird sich eine breite Beteiligung der o. g. Träger sowie der Öffentlichkeit anschließen.